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ÖAMTC: Was im Urlaub im Auto mit dabei sein muss

Warnweste, Warndreieck und Verbandszeug gehören zur vorgeschriebenen Grundausstattung für Autos auf Österreichs Straßen. Im europäischen Ausland sind jedoch teils andere Utensilien verpflichtend mitzuführen. 

„Gut beraten ist man daher, wenn man sich vor der Reise erkundigt, was unbedingt an Bord gehört. In einigen Ländern sind die Mitführpflichten außergewöhnlich, sodass man eventuell erst in den Fachhandel muss", sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. So gehört z. B. in Frankreich ein Alkoholtest zum verpflichtenden Repertoire. Und in Deutschland müssen Lenker von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (also auch viele Reisemobile oder Gespanne) eine tragbare, blinkende Warnleuchte griffbereit haben.

„Must haves“ für Autoreisen

  • Warnweste: Es wird zwischen Mitführpflicht und Tragepflicht unterschieden. Bei der Mitführpflicht ist der Fahrer verpflichtet, eine Warnweste im Auto mitzuführen. Die Tragepflicht besagt, dass der Fahrer bzw. die Insassen bei Unfall oder Panne verpflichtet sind, außerhalb des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Diese Tragepflicht gilt in den meisten europäischen Ländern (darunter Italien, Kroatien, Polen und Ungarn), ist aber kurioserweise nicht immer an eine Mitführpflicht gekoppelt. Daher lieber immer für alle Insassen eine Weste parat haben.
  • Verbandszeug: Es ist in den meisten europäischen Ländern Pflicht, ausgenommen sind Italien, Frankreich und Spanien. Die ÖAMTC-Expertin rät jedoch: „Das Erste-Hilfe-Set sollte grundsätzlich immer schnell griffbereit sein."
  • Warndreieck: "Fast überall in Europa ist ein Warndreieck im Auto Pflicht", so Renner. In einigen Ländern, wie z. B. in Zypern, seien sogar zwei Warndreiecke mitzuführten. In Kroatien und Slowenien beispielsweise gilt die „2er"-Regel nur für Lenker von Gespannen – und in Spanien wiederum nur für im Land gemeldete PKW, damit aber auch für Mietwagen.
  • Ersatzlampenset: In Tschechien und Kroatien beispielsweise ist das Mitführen von Leuchtmitteln, die man selbst tauschen kann, vorgeschrieben. Fahrzeuge mit Xenon- oder LED-Leuchten benötigen demnach keine Ersatzlampen für diese Lampenart – jedoch für Bremsleuchten, Blinkerleuchten usw. Auch in Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, wie z. B. in Slowenien, ist die Mitnahme eines Ersatzlampensets ratsam.
  • Ersatzreifen: Ist man z. B. in der Slowakei, in Tschechien, Ungarn oder Spanien unterwegs, muss ein Ersatzreifen im Auto parat sein. Ist dieser nicht serienmäßig vorhanden, gehört stattdessen ein Reparaturset oder -spray an Bord.
  • Feuerlöscher: Pflichtrepertoire ist er beispielsweise in Griechenland. "In Ungarn wird ein Feuerlöscher zumindest empfohlen", so Renner.

Die Mitführpflichten eines Landes gelten auch für Mietautos. "Die korrekte Ausstattung prüft man am besten direkt bei der Fahrzeugübernahme. Denn im Falle einer Verkehrskontrolle haftet der jeweilige Lenker", warnt die Expertin abschließend. (red)


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Foto: privat

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Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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