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Swissair: Freisprüche für alle Angeklagten
Im Strafprozess um den Untergang des Schweizer Flugkonzerns Swissair hat das Bezirksgericht Bülach alle 19 Angeklagten freigesprochen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Zürich hat damit in keinem Punkt standgehalten.
Neben den Freisprüchen sprach das Gericht den Angeklagten auch Prozessentschädigungen in Höhe von insgesamt über 3 Mio. SFR (1,82 Mio. EUR) zu. Bei dem letzen Swissair-Chef Mario Corti und einigen weiteren Angeklagten erkannte das Gericht allerdings in mehreren Punkten auf fahrlässiges Handeln und brummte ihnen daher einen Anteil an den Gerichtskosten auf.
Vor dem Strafgericht sei es nicht um die vollständige Aufarbeitung der Swissair-Geschichte gegangen, betonte Gerichtsvorsitzende Andreas Fischer in seiner Urteilsbegründung: Es habe auch die Ursache des "Groundings" der Swissair-Flotte erforschen müssen. Das Gericht habe lediglich die angeklagten Punkte zu beurteilen gehabt. Doch vor allem die Vorwürfe gegen die ehemaligen SAirGroup-Verwaltungsräte von 2000/2001 wies das Gericht umfassend zurück. Dabei ging es um eine Zahlung an die marode belgische Fluggesellschaft Sabena sowie eine Umstrukturierung des Konzerns.
Mit der Zahlung von 150 Mio. EUR an die Sabena habe der Konkurs der belgischen Gesellschaft vermieden werden können, so das Gericht. Zudem habe der belgische Staat auch mit einer Torpedierung der damals anhängigen bilateralen Verträge EU-Schweiz gedroht. "Die Anklage gehe davon aus, dass eine Nichtbezahlung keine Folgen gehabt hätte", kritisierte Fischer.
Auch die Verschiebung von Beteiligungen innerhalb von SAirGroup-Tochtergesellschaften erachtete das Gericht als vertretbar. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Schaden aus der Konzernrestrukturierung von über 2,5 Mrd. SFR für die SAirGroup geltend gemacht. Ebenfalls nicht folgen konnte das Gericht den Argumenten der Anklage, dass der letzte Swissair-Chef Mario Corti bereits am 17. September 2001 die Nachlassstundung hätte einreichen müssen statt erst am 4.Oktober. Es habe noch Hoffnung bestanden, dass die Banken und der Staat dem Konzern noch zur Hilfe kommen würden, meinte Fischer.
Etwas mehr Zweifel zeigte das Gericht bezüglich anderer Anklagepunkte: So seien Aussagen Mario Cortis an der Generalversammlung über den bevorstehenden Abschluss eines Milliardenkredits für die SAirGroup tatsächlich falsch gewesen. Er habe dabei aber wohl nicht vorsätzlich die Unwahrheit gesagt.
Auch bei einigen Zahlungen an Gläubigern in der Zeit um die Nachlassstundung entschied das Gericht "im Zweifel für den Angeklagten". Als nicht zuständig erachtete sich das Gericht zudem bezüglich der behaupteten Schädigung der polnischen Fluggesellschaft LOT. Ebenfalls einen Freispruch gab es schließlich für den ehemaligen SAir-Verwaltungsratspräsidenten und Ex-Regierungsrat Eric Honegger bezüglich Steuerbetrug. Das Gericht ging hier davon aus, dass sich Honegger beim Ausfüllen seiner Steuererklärung "lediglich geirrt" hat. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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