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Schweiz: Einschränkung bei Lebensmitteleinfuhr
Reisende aus Ländern außerhalb der EU dürfen ab sofort keine Lebensmittel tierischer Herkunft mehr in die Schweiz mitnehmen. Dieses Verbot gilt seit dem 1. Juli 2007.
Damit ist die Einfuhr von Fleisch aller Art und fleischhaltiger Produkte, Eiern, Milch und Milchprodukten wie Käse und Butter, Honig und andere Lebensmittel untersagt. Die Regelung betrifft auch Waren in hermetisch verschlossenen Verpackungen. Zugelassen bleiben eine Tagesration Säuglingsnahrung sowie medizinische Spezialnahrung pro Person. Dieser Entscheid soll die Bekämpfung einer Ausbreitung von Tierseuchen und andere durch Lebensmittel übertragbare Krankheiten unterstützen. Derzeit sind die Schweiz und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union frei von hoch ansteckenden Tierseuchen. Die gesperrten Lebensmittelprodukte werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Reisende, die gegen diese Bestimmung verstoßen, müssen mit einer Strafe rechnen. (red)
Autor/in:
Janin Nachtweh
Redaktion / Projektmanagement
Die gebürtige Berlinerin war seit 2006 beim Profi Reisen Verlag beschäftigt und unsere Expertin in Sachen Deutschland und USA. Janin Nachtweh hat mit Ende Juli 2015 den Profi Reisen Verlag verlassen.
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