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Mehr Rechte für behinderte Fluggäste in der EU
Behinderte und ältere Flugpassagiere genießen ab 26. Juli, mehr Rechte in der EU. Airlines und Reisebüros dürfen dann bei Abflügen von Airports in der EU keine Buchungen von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität zurückweisen.
Ältere oder behinderte Passagiere dürfen von Fluglinien nur noch aus begründeten Sicherheitserwägungen zurückgewiesen werden. Weitere Rechte, die in einer entsprechenden EU-Verordnung festgeschrieben sind, treten erst in einem Jahr in Kraft. Ab 26. Juli 2008 müssen Flughäfen in der EU zusätzlich Hilfseinrichtungen anbieten, um Passagiere mit eingeschränkter Mobilität vom Ankunftsort des Flughafens zum Abfertigungsschalter und an Bord zu bringen. Auch die Airlines werden zu diesem Zeitpunkt verpflichtet, Rollstühle und Blindenhunde an Bord zu nehmen. (ag/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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2 Juli 2026
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