AUA prüft Identität

Ab sofort setzt die Austrian Airlines Group eine Anforderung des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technik) um, mit der die Überprüfung der Identität aller abfliegenden Passagiere während des Einsteigens erforderlich wird.

Diese Anordnung basiert auf einer EU-Verordnung, die in vielen Ländern der EU bereits umgesetzt wird. Im Interesse eines hohen Sicherheitsniveaus müssen Passagiere direkt am Abflugsteig die Bordkarte und einen Lichtbildausweis bereithalten. Mit der Kontrolle wird sichergestellt, dass die Bordkarte nicht an Dritte weitergegeben wurde und tatsächlich von jener Person genutzt wird, die am Check-in das Ticket vorgelegt hat. Zusätzlich wird geprüft, ob die vorgelegten Reisedokumente den Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiseziels entsprechen. Damit wird die Einreiseverweigerung durch die Behörden des Zielortes im Falle des Nichtentsprechens und weitere Unannehmlichkeiten für betroffene Passagiere schon frühzeitig vermieden. Für Flüge innerhalb Österreichs stellt der Führerschein einen ausreichenden Identitätsnachweis dar. Internationale Flüge (d. h. Schengen als auch Non-Schengen) erfordern aber unbedingt das Mitführen eines gültigen Reisedokuments (Reisepass oder Personalausweis). (red)

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