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FH Wien: Ein langer Weg zur 3. Piste

Der Flughafen Wien-Vorstand setzt alles daran, das Bauverbot für die 3. Piste, das vom Bundesverwaltungsgericht im Februar 2017 verhängt wurde, zu Fall zu bringen.
 

Die Feststellung, ob ein Projekt überhaupt genehmigungsfähig sei, müsse ebenso wie eine „Interessensabwägung" am Anfang eines Verfahrens stehen und nicht erst nach 16 Jahren, wenn schon 100 Mio. EUR in die Vorbereitung geflossen sind, findet man am Flughafen. Das Thema Bodenschutz sei in den Verfahren nie verhandelt worden. Beim Airport kann man sich nicht vorstellen, dass das vor den strengen Blicken der österreichischen Höchstrichter hält. Beim Klimaschutz setze sich das Gericht laut Airport über Unionsrecht hinweg.

„Die Adressaten von Klimaabkommen sind die EU und einzelne Staaten, aber nicht einzelne Projektwerber", stellte Vorstand Günther Ofner fest.

Den Richtern werden falsche Emissions-Berechnungen vorgeworfen und inhaltliche Fehler. CO2-Emissionen der Flugzeuge gelten nach EU-Recht nämlich nicht als CO2-Emissionen des Flughafens. Und laut österreichischem Klimaschutzgesetz seien CO2-Emissionen der Luftfahrzeuge auch nicht Österreich anzurechnen. Vor allem auch Überflüge seien dem Pistenprojekt nicht zuzurechnen. Zudem gelte das Klimaschutzgesetz nur bis 2020 und der früheste betrieb der dritten Piste war aus frühester Sicht schon jenseits von 2025 anzusetzen, vier- bis fünfjährige Verzögerungen seien vorprogrammiert.

Gefahr für Wiens Wirtschaft?

Durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen, lautete eine der Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts. „Durch die Absage der Piste schwindet der Bedarf ja nicht in einem schwarzen Loch", hielt Ofner entgegen. „Geflogen wird anderswo, bei uns wird nur der Standort geschädigt - und 30.000 potenzielle Jobs gingen verloren. Darüber hinaus sieht der Vorstand eine Gefahr für Wiens Wirtschaft. Laut Vorstand Julian Jäger sei die Zahl der Passagiere seit 2010 von 20 Mio. auf mehr 23 Mio. gestiegen. In zehn Jahren sollen es bis zu 29 Mio. sein. Aus heutiger Sicht rechnet man in Wien-Schwechat damit, dass man zumindest mit der bestehenden Terminalinfrastruktur 30 bis 35 Mio. Passagiere abfertigen kann.

"Bekämpfen nicht die Richter"

Nun hat der Flughafen Wien Rechtsmittel gegen das Bundesverwaltungsgerichtsurteil eingelegt. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird Beschwerde geführt wegen der Verletzung von Verfassungsrechten wie Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit und Gleichheitsgebot. Bei der außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof wird die "inhaltliche Rechtswidrigkeit" beklagt, weiters eine "denkunmögliche und willkürliche Gesetzesauslegung" und widersprüchliche Begründungen. Dass die zuständigen Richter nach einer Meldung von "Whistleblowern" sogar angezeigt wurden (Vorwurf: Befangenheit, Amtsmissbrauch), wollten die Airportchefs indes nicht gern kommentieren. Dem Flughafen sei diese Debatte überhaupt nicht recht.

„Wir haben genügend Argumente gegen das Erkenntnis", so dass es keiner weiteren Unterstützung bedürfe, sagte Flughafen-Vorstand Günther Ofner am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in Wien. „Wir bekämpfen die gerichtliche Entscheidung, wir bekämpfen nicht die Richter."

(apa/red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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