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ÖAMTC: Paris führt Umweltzone ein
Mit erstem Juli führt Paris eine Umweltzone ein, die für Pkw gilt und auch Auswirkungen auf ausländische Autofahrer hat.
„Innerhalb der Umweltzone gilt ein zeitlich begrenztes Fahrverbot: montags bis freitags von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends. Alle Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Jänner 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000 dürfen dann dort nicht fahren. Diese Regelung betrifft auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl.
Die Umweltzone umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings, Boulevard périphérique. Der Stadtautobahnring selbst fällt nicht in den Regelungsbereich. Bis Herbst werden Verstöße gegen das Einfahrtverbot nicht geahndet, ab September ist bei Missachtung der Vorschrift eine Strafe von 35 EUR fällig, ab 1. Jänner 2017 sind es 78 EUR.
„Voraussichtlich zum Jahresbeginn 2017 ist die Einführung einer Umweltplakette – 'Pastille' oder 'Vignette' – zur Kennzeichnung geplant. Derzeit ist noch ungeklärt, wo und wann diese Plakette gekauft werden kann", berichtet die Club-Expertin.
Bislang gilt der Zulassungsschein als Berechtigung zur Einfahrt. (red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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