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ÖAMTC-Tipps für die Reise zur EM

Von 10. Juni bis 10. Juli 2016 findet in Frankreich die UEFA EURO 2016 statt. Der ÖAMTC hat einige wichtige Tipps für die Reise ins Veranstalterland zusammengetragen.

Einreise

Reisende müssen einen gültigen Reisepass mithaben. Die Einreise mit einem gültigen Personalausweis ist zwar möglich, während der EM aber von der französischen Grenzpolizei nicht empfohlen.

"Kinder haben einen eigenen Reisepass mitzuführen, eine Eintragung im Pass der Eltern gilt nicht mehr", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl.

Reisende sollten außerdem im Hinterkopf behalten, dass das Schengener Abkommen aufgrund des Großereignisses ausgesetzt werden kann und an den Grenzen jederzeit wieder Kontrollen eingeführt werden können.

Anreise zu den Spielstätten

Da man in der Nähe der Stadien nicht parken kann, sollte man am besten mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Der Einlass erfolgt drei Stunden vor Spielbeginn, Fans sollten rechtzeitig vor Ort sein. Gemeinsame „Märsche“ großer Fangruppen zu den Stadien seien nicht erlaubt, so die Club-Touristikerin.

Sicherheit

EM-Fans sollten mit verstärkten Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen rechnen.

„In Zügen und U-Bahnen, Bahnhöfen und Flughäfen wird es verstärkt Gepäck- und Personenkontrollen geben. Alle, die mit der Bahn unterwegs sind, sollten ihr Gepäck mit Namen und Anschrift versehen und bedenken, dass viele Bahnhöfe keine Möglichkeit der Gepäckaufbewahrung mehr anbieten", rät Riedl.

Auch bei Sehenswürdigkeiten sollte sich Frankreich-Gäste auf verschärfte Einlasskontrollen einstellen. Das österreichische Außenministerium bietet unter www.bmeia.gv.at aktuelle Sicherheitshinweise und empfiehlteine Reiseregistrierung unter www.reisegeistrierung.at. Nur so kann im Notfall nachgeforscht und Kontakt mit den Reisenden aufgenommen werden.

Unterwegs mit dem Auto

In Frankreich herrschen Verkehrsbestimmungen, die teilweise von denen in Österreich abweichen. Französische Autobahnen und Schnellstraßen sind mautpflichtig. Jeder Insasse, der das Auto im Pannenfall verlässt, muss eine Warnweste tragen. In Österreich hingegen ist nur das Mitführen einer Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. In Frankreich muss auch ein Alkoholtestgerät mitgeführt werden, das in französischen Apotheken und an den Autobahn-Raststätten erhältlich ist. Wer bei der Verkehrskontrolle ohne Alkoholtestgerät aufgehalten wird, wird jedoch nicht bestraft. (red)


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