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DRV fordert Gleichbehandlung im BSP

Die deutschen Reisemittler und Reiseveranstalter sehen sich vom weltweiten Verband der Fluggesellschaften – der International Air Transport Association (IATA) – benachteiligt.

Der Vorwurf bezieht sich auf ihre Stellung im IATA-Abrechnungssystem für Flugscheine, genannt BSP (Billing and Settlement Plan). Beim Flugticketverkauf werden die Umsätze zwischen den Agenturen und den Fluggesellschaften über dieses Abrechnungssystem abgewickelt. Um als Reisemittler oder Reiseveranstalter eine IATA-Lizenz zu erlangen und am BSP teilnehmen zu können, müssen die Agenturen bei der IATA umfangreiche Sicherheiten hinterlegen – etwa in Form von Bürgschaften oder finanziellen Einlagen.

„Fluggesellschaften hingegen brauchen dies nicht. Von ihnen werden keine vergleichbaren Sicherheiten verlangt. Das ist eine Ungleichbehandlung der Partner, die beendet werden muss“, fordert der Vorsitzende des Ausschusses Touristischer Flug im Deutschen ReiseVerband (DRV), Stefan Plep.
Airlines nicht insolvenzversichert

Vor dem Hintergrund diverser Airline-Insolvenzen wurde diese ungerechte Behandlung in jüngster Zeit erneut deutlich. Besonders für Reiseveranstalter führt die Ungleichbehandlung nicht selten zu massiven wirtschaftlichen Problemen, denn für sie ergibt sich eine doppelte Belastung: Nicht nur, dass das Geld für bereits ausgestellte Flugtickets aufgrund der Airline-Pleite weg ist, sondern es besteht zugleich gegenüber den Kunden eine Beförderungspflicht. Die Folge: Veranstalter müssen auf eigene Kosten kurzfristig neue – und durch diese Kurzfristigkeit oftmals sehr teure Tickets – kaufen.

Das sei eine äußerst unbefriedigende und vor allem unfaire Situation, so Plep weiter. Der Ausschussvorsitzende und seine Stellvertreterin Eleni Dimitriou haben sich daher jetzt mit einem eindringlichen Appell an die IATA-Zentrale in Genf gewandt. In dem Schreiben fordern sie im Auftrag des DRV eine Gleichbehandlung von Reisemittlern und Reiseveranstaltern im BSP.  (red)


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