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EU plant Änderung der Fluggastrechte

Die EU-Kommission plant eine Novellierung der Fluggastrechteverordnung, die Verschlechterungen für Passagiere mit sich bringen würde. So sollen Airline-Kunden zum Beispiel erst nach fünf Stunden Verspätung entschädigt werden, nicht schon ab drei, wie dies ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nahelegt.


Die EU-Fluggastrechte-Verordnung ist seit Anfang 2005 in Kraft. Seither müssen Airlines zahlen, wenn der Flug mehr als drei Stunden zu spät landet oder wenn er gestrichen wird (außer bei "höherer Gewalt"). Auch im Falle von "denied boarding" - wenn zum Beispiel die Fluglinie den Flug überbucht hat - gibt es Geld zurück. Bei einer Strecke bis zu 1.500 Kilometern beträgt die Ausgleichszahlung 250 EUR, bei Flügen bis zu 3.500 Kilometern 400 EUR und bei längeren Entfernungen 600 EUR. Gestrandete Passagiere müssen Airlines außerdem vor Ort aufklären und ihnen - ab zwei Stunden Wartezeit - Verpflegung anbieten. Nötigenfalls haben Fluglinien für eine Übernachtungsmöglichkeit in einem Hotel oder eine Umbuchung zu sorgen.

Änderungen zu Ungunsten der Passagiere

Das will die EU-Kommission nun abändern. Laut einem aktuellen Vorschlag zur Fluggastrechteverordnung, über den momentan die EU-Verkehrsminister befinden, sollen die Ansprüche auf Hilfsleistungen bei außergewöhnlichen Ereignissen (etwa Aschewolke) auf drei Tage beschränkt werden. Außerdem soll es für Verpflegung und Hotel nur mehr 100 EUR pro Tag geben. Momentan gibt es keine Deckelung. Weiters fordert die Brüsseler Behörde, dass die Passagiere ihre Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend machen müssen. Bisher gibt es keine Befristung. Auch im Falle von Verspätungen sollen Fluggäste schlechter gestellt werden: Erst ab fünf, neun bzw. 12 Stunden - je nach Streckenlänge - will die Kommission einen Entschädigungsanspruch sehen. Die neuen Fluggastrechte könnten frühestens nächstes Jahr in Kraft treten - und auch nur dann, wenn die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament dem Gesetzesentwurf zustimmen. (red)


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Redakteur / Managing Editor

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