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EuGH stärkt Rechte von Flugreisenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Reisenden bei Flugannullierungen wegen Naturkatastrophen erheblich gestärkt.

Airlines müssen deshalb gestrandeten Kunden die Kosten etwa für Unterkunft und Essen ersetzen, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg. Anlass des Urteils war die Luftraumsperrung über Europa im April 2010 nach Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjöll.

Im aktuellen Fall war die Klägerin wegen des Vulkanausbruchs für sieben Tage am Heimflug von Portugal nach Irland gehindert. Ihre Fluggesellschaft, Ryanair, verweigerte der Kundin aber, ihr ein Hotel mit Vollpension zu stellen und berief sich auf „außergewöhnliche Umstände“. Die Frau klagte deshalb auf Erstattung ihrer Kosten für Hotel, Transport und Mahlzeiten in Höhe von 1.130 EUR. Mit Erfolg: Airlines müssen laut EuGH Fluggäste auch dann betreuen, wenn Flüge wegen „außergewöhnlicher Umstände“ annulliert werden. Diese Betreuung ist laut EU-Recht weder zeitlich noch finanziell begrenzt, heißt es im Urteil.

Das Gericht stellte zudem fest, dass es über diese Kategorie hinaus keine „besonders außergewöhnlichen Umstände“ gibt, die Airlines von ihren Betreuungspflichten entbindet. Dass die Betreuung hunderter gestrandeter Reisende für Airlines zu negativen wirtschaftlichen Folgen und Kosten in „beträchtlichem Ausmaß“ führen kann, ändert laut Gericht nichts am Vorrang des „hohen Schutzniveaus für die Fluggäste“.

Im aktuellen Fall muss nun ein Dubliner Gericht prüfen, ob die von der Klägerin geltend gemachten Kosten für Unterbringung, Mahlzeiten, Transport und Erfrischungen „notwendig, angemessen und zumutbar“ gewesen waren. Einen darüber hinaus gehenden finanziellen Ausgleich für immateriellen Schaden müssen Airlines bei Flugannullierungen wegen außergewöhnlicher Umstände dagegen nicht zahlen, heißt es im Urteil. (APA / red)


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Redakteur / Managing Editor

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