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Deutschland: Anlaufstelle für Fluggäste bei Streit mit Airlines

Nach jahrelanger Debatte sollen Fluggäste in Deutschland wieder eine Anlaufstelle bei Streit mit den Airlines erhalten. Das Kabinett soll am Mittwoch einen Gesetzentwurf für eine Schlichtungsstelle für die Luftfahrt beschließen, kündigte eine Sprecherin des deutschen Bundesjustizministeriums am Montag an.

Verbraucherschützer und Opposition kritisieren, statt einer einzigen erhielten die Passagiere in Wirklichkeit drei unterschiedliche Anlaufstellen. Fluggäste haben in der Europäischen Union weitgehende Rechte, wenn ihr Flieger zu spät oder gar nicht abhebt und wenn ihr Gepäck beschädigt wird oder verloren geht. Immer wieder aber kommt es in solchen Fällen trotzdem zum Streit mit der Fluggesellschaft. Bis Ende 2009 hatte es für solche Fälle fünf Jahre lang die Schlichtungsstelle Mobilität gegeben. Dann wurde diese geschlossen - und bis heute gibt es keinen vergleichbaren Streitschlichter für Fluggäste.

In Zukunft könnten Verbraucher ihre Schadenersatz-Ansprüche nun "einfach, unbürokratisch und vor allem kostengünstig bei der Schlichtungsstelle" einbringen, so die deutsche Justizministerin. Ziel sei es, unnötige Gerichtsverfahren zu verhindern. Verbraucher können sich demnach an die Stelle wenden, wenn eine Airline ihre Forderungen abgelehnt oder das Unternehmen nicht binnen 30 Tagen reagiert hat. Die meisten Fluggesellschaften seien zur Zusammenarbeit bereit, so die Ministerin weiter.

Allerdings könnte es sein, dass Verbraucher künftig nicht nur eine, sondern gleich mehrere Anlaufstellen zur Schlichtung bekommen: Der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium schreibt den Airlines nicht vor, an welcher Schlichtungsstelle sie sich beteiligen müssen. Denkbar ist daher, dass einige Unternehmen sich an der bereits existierenden Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (SÖP) beteiligen werden, die bei Streitfällen von Verbrauchern mit Bahngesellschaften schlichtet. Experten gehen allerdings davon aus, dass vor allem die deutschen Fluggesellschaften eine eigene, zusätzliche Schlichtungsstelle einrichten werden. Airlines, die sich keiner Anlaufstelle freiwillig anschließen, erhalten wiederum eine dritte Schlichtungsstelle, die bei einer Bundesbehörde angesiedelt sein wird. Dies dürften vor allem Billigflieger sein.

Die Opposition übte Kritik wegen der Vielfalt der Schlichtungsstellen. Bei der SÖP lägen derzeit bereits 2300 Fälle vor, bei denen Fluggäste eine Schlichtung beantragt hätten - die Airlines jedoch weigerten sich, an dem Verfahren teilzunehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Vorfeld gefordert, die Airlines zur Teilnahme an der Schlichtungsstelle zu verpflichten.

Auch blieben viele Fluggäste von der Schlichtung ausgeschlossen, kritisierten die Grünen: So dürfen etwa Geschäftsreisende die Schlichtungsstelle nicht anrufen. Das gleiche gilt für Urlauber, die Pauschalreisen gebucht haben. Sie müssen bei Streitfällen auch künftig direkt vor Gericht ziehen. (APA/red)


  reiserecht


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Redakteur / Managing Editor

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