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EuGH: Keine Extrawurst für Nicht-EU-Airlines
Auch ausländische Airlines müssen nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts für den Kohlendioxidausstoß ihrer Flieger in der EU zahlen.
Die Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in den europäischen Handel mit Emissionsrechten sei zulässig, schreibt die zuständige Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in ihrem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Gutachten (Rechtssache C-366/10). Auch Verbraucher müssen künftig draufzahlen: Nach Brüsseler Schätzungen bis zu 12 EUR pro Ticket. Wann das endgültige Urteil gesprochen wird, ist noch unklar. Meist folgen die Richter aber den Einschätzungen der Generalanwälte.
Airlines aus China, Indien und den USA hatten heftig dagegen protestiert, in das europäische Handelssystem für Emissionen eingebunden zu werden. Stoßen sie zu viel klimaschädliches CO2 aus, müssen sie nach geltendem EU-Recht ab 2012 zahlen, ebenso wie europäische Airlines. Sonst drohten ihnen "Sanktionen bis hin zur Betriebsuntersagung", sagte Kokott. Die neue Auflage gilt für alle Airlines, die in der EU starten und landen. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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23 April 2024
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