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Schweiz – EU: Ausweitung des Luftverkehrsabkommens

Die EU greift einen Wunsch der Schweiz auf: Am Donnerstag gaben die EU-Verkehrsminister Grünes Licht für Verhandlungen über eine Ausweitung des Luftverkehrsabkommens.

Noch fehlt aber das Mandat auf Schweizer Seite. Konkret geht es um das so genannte Kabotage-Recht. Dabei handelt es sich um reine Inlandflüge innerhalb des jeweils anderen Staatsgebiets. Schweizer Fluggesellschaften könnten dann zum Beispiel Flüge von Paris nach Nizza anbieten oder von Zürich über Frankfurt nach Berlin. „Kommt das zustande, würden zwischen der Schweiz und der EU die identischen Verkehrsrechte gelten, wie innerhalb der EU“, erklärte Anton Kohler, Sprecher des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Seit die Swiss ein Tochterunternehmen der Lufthansa ist, liegt das Interesse an der Kabotage vor allem bei den kleinen Schweizer Fluggesellschaften, besonders bei der Geschäftsfliegerei. Dieser Geschäftszweig würde laut einer von der EU durchgeführten Studie vor allem von der Kabotage profitieren. Große Auswirkungen auf den Linienverkehr sind dagegen nicht zu erwarten. (ag/red)


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