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EU: Schutz für Pauschalreisende

Die Rechtslage für Pauschalurlauber soll verbessert werden. Das plant die EU-Kommission.

Geprüft werden soll unter anderem, ob die grundlegende Absicherung für Reisende auf neue Angebotsarten ausgedehnt werden soll, wie die Brüsseler Behörde heute, Donnerstag, mitteilte. 

Seit fast 20 Jahren gelten für Pauschalreisen aus dem Katalog Vorschriften zu Informationspflichten und Haftung der Anbieter. Reisende sind überdies im Fall der Pleite ihres Urlaubsanbieters oder -vermittlers geschützt. Schnürt sich ein Urlauber aus einzelnen Angeboten eines Anbieters ein Paket, ist er nicht geschützt. 

Das Internet und die Angebote der Billigflieger hätten das Verhalten der Urlauber nachhaltig geändert, erklärte die EU-Kommission. In einigen EU-Staaten würden die Verbraucher bereits bis zu 40% individuelle Pakete buchen. 

"Wir benötigen einen soliden Schutz, damit Verbraucher, die eine Pauschalreise buchen, beruhigt ihren Urlaub verbringen können", sagt Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva dazu. Die Kommission leitete daher nun ein Konsultationsverfahren zu ihren Plänen für einen besseren Verbraucherschutz ein. Konkrete Vorschläge will sie im Herbst 2010 vorstellen. 

Worum es geht:
Konkret soll es in den neuen Regeln um Haftungsregeln gehen, wenn versprochene und gebuchte Leistungen nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Verbraucher sollen überdies im Falle einer Insolvenz des Anbieters besser abgesichert sein. Die Kommission prüft ferner, ob der Insolvenzschutz auf separat verkaufte Flugtickets ausgedehnt werden soll. Wurden sie ohne Pauschalangebot gebucht. (red/apa)

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Foto: privat

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Redakteur / Managing Editor

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