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Hinweis für Kroatienreisende
Minderjährige Kinder, die nicht mir ihren Erziehungsberechtigten reisen, müssen bei der Ein-und Ausreise nach Kroatien eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten vorzeigen.
Diese muss in Englisch oder Kroatischer Ausführung sowie notariell beglaubigt sein. Fehlt diese Vollmacht, wird die Ein- bzw. Ausreise nicht gestattet. Die Regelung gibt es schon lange, neu ist, dass sie nun für Kinder bis 18 Jahre gilt.(red)
Autor/in:
Franz PAUL
Development New Media
Seit fast 25 Jahren wirkt Franz im Hintergrund des Profi Reisen Verlags. Das Layout der Webseiten, die Gestaltung von Werbebannern, der Versand des Newsletters oder die Kundendatenbank entstammen seinen Designs und Programmierungen. Seine Vision ist eine erfolgreiche Umsetzung der Printprodukte in den New Media Bereich.
Touristiknews des Tages
25 Juni 2026
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