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Lufthansa siegt im Vorzugspreisstreit

Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte gestern, Donnerstag, das Urteil vom Herbst 2008, das besagt, dass die Vorzugspreise der Lufthansa in Deutschland im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht stehen.

Der eingebrachte Berufungsantrag von Amadeus wurde zurückgewiesen. Die von dem GDS-Betreiber angestoßene Frage, ob Lufthansa im innerdeutschen Flugmarkt eine marktbeherrschende Stellung habe, ließen sie Richter erneut offen. Selbst in einem solchen Fall sei die unterschiedliche Behandlung der GDS-Betreiber durch Lufthansa gerechtfertigt, heißt es in der Urteilsbegründung. Es sei im Sinne der unternehmerischen Freiheit Lufthansas, Travelport und Sabre von der Vorzugspreisgebühr zu befreien. Eine Revision des Urteils in dritter Instanz ist nicht möglich. Amadeus könnte nun noch ein Hauptsache-Verfahren eröffnen, wobei bis zu einem letztinstanzliches Urteil vermutlich mehrere Jahre vergehen würden. Das Technologie-Unternehmen kann sich eine lange Wartezeit kaum leisten, da viele Reisebüros mit der Abwanderung zu alternativen GDS-Anbietern drohen. Das Unternehmen kündigte jedoch schon im Vorfeld des Urteils an, eine zeitnahe Lösung des Problems, mit einem entsprechenden Modell für die Reisebüros zu finden. (red)

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Redakteur / Managing Editor

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