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AUA: Piloten verzichten auf Lohn, Kabinen-Kurzarbeit
Die Austrian Airlines (AUA) haben nun in Verhandlungen mit dem Betriebsrat des fliegenden Personals, den zweiten Teil des Sparpakets bei den Personalkosten unter Dach und Fach gebracht.
Für die rund 2.000 Flugbegleiter wurde Kurzarbeit vereinbart, die rund 1.000 Piloten mussten einem Gehaltsverzicht zustimmen. Dazu werden die Pensionskassenbeiträge befristet reduziert, teilte die Fluglinie in am Donnerstag mit. Die einzelnen Maßnahmen werden für die Dauer eines Jahres gelten. Die Kurzarbeitsregelung für Flugbegleiter soll ab 1. Juni umgesetzt werden. Mit ihr wird die Arbeitszeit auf 90% und das Gehalt auf 95% reduziert, die Differenz soll durch die AMS-Förderung abgedeckt werden. Teilzeitangestellte mit einem Beschäftigungsgrad unter 50% und Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 1.140 EUR sind von der Kurzarbeit ausgenommen. Die Gehaltsreduktion für Piloten sieht einen Verzicht von 5 bzw. 8,5% vor, abhängig vom jeweiligen Kollektivvertrag. Darüber hinaus werden die Pensionskassenbeiträge ab 1. April 2009 um 75% reduziert, so die AUA. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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29 April 2026
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