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Gerichtsurteil: Ryanair der Irreführung bei Preisen schuldig
Der irische Billigflieger Ryanair hat laut einem Gerichtsurteil Kunden mit seinen Preisangaben im Internet in die Irre geführt.
Das Gericht in Chelmsford nordöstlich von London befand die in Dublin ansässige Fluggesellschaft am Mittwoch des sechsfachen Verstoßes gegen das Verbraucherschutzgesetz für schuldig. Eine Strafe wurde vorerst aber nicht verhängt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, in der Internetwerbung von Ryanair seien bei den Angebotspreisen die zusätzlichen Kosten für Steuern und Versicherung nicht von Anfang aufgeführt. Dadurch erhalte der Verbraucher ein falsches Bild. Die Fluggesellschaft wies diesen Vorwurf zurück und erklärte, die Kunden würden darauf hingewiesen, dass es sich um Nettopreise handle.
Autor/in:
Susanna Hagen
Freie Journalistin
Die gebürtige Wienerin hat in Afrika und Asien gelebt und war dann über lange Jahre Mitglied im fixen Redaktionsteam. Ihre Leidenschaft für sinnstiftenden Tourismus lebt sie seit 2007 aus. Sorgsam gestalteter Tourismus und respektvoller Umgang mit der Natur und den Gastgebern sind für sie der Schlüssel zur Nachhaltigkeit. Sie identifiziert und beschreibt weltweite Beispiele, so etwa für Armutsbekämpfung, Inklusion oder Naturschutz durch Tourismus. In diesem Bereich ist sie als „Freie“ auch immer wieder für tip und reisetipps unterwegs.
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