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AUA-Beförderungsbedingungen zum Teil gesetzwidrig

Insgesamt 19 Beförderungsbestimmungen der Austrian Airlines-Gruppe (AUA) sind gesetzwidrig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt diese Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Wien bestätigt, indem er eine beantragte Revision der AUA gegen das OLG-Urteil vom Jänner als nicht zulässig zurückgewiesen hat.

Damit ist der Instanzenzug erschöpft, das OLG-Urteil somit rechtskräftig, hieß aus dem Büro von Konsumentenschutzstaatssreketär Sigisbert Dolinschek. Die Bestimmungen betreffen vor allem die weitreichenden Haftungsbeschränkungen der AUA bei Verlust oder Beschädigung von Gepäcksstücken. Die genannten Klauseln verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) bzw. Regelungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) und sind somit unwirksam, erkannte das OLG. Die AUA hatte im Februar gegen das OLG-Urteil Revision beantragt. Diesen Antrag haben die Höchstrichter nunmehr zurückgewiesen: Es liege keine erhebliche Rechtsfrage vor, die bloße Häufigkeit der Verwendung von Klauseln
Die AUA Gruppe hat 17 der 19 vom OLG Wien beanstandete Beförderungsbestimmungen bereits abgeändert. Auch die verbleibenden zwei Bestimmungen, die vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) als "gröblich benachteiligend" beanstandet wurden, wird die AUA künftig "enger fassen". Damit habe die AUA bereits heute "die konsumentenfreundlichsten Beförderungsbedingungen" in Österreich, teilte die Airline in einer Reaktion auf das OGH-Urteil mit.

Untersucht und beanstandet worden seien nur die Beförderungsbestimmungen der AUA-Gruppe. "Diese haben auch in der früheren Form den Vorschriften des weltweiten Zivilluftfahrtverbands IATA entsprochen", unterstrich AUA-Sprecher Johann Jurceka heute im APA-Gespräch. Es gebe zahlreiche anderen Fluggesellschaften, die auf den Flügen von und nach Österreich dieselben Beförderungsbedingungen verwenden. Diese seien vom Urteil nicht betroffen. "Wir können also festhalten, dass wir gegenüber allen anderen Mitbwerbern nunmehr die konsumentenfreundlichsten Beförderungsbedingungen anbieten", so die AUA. (APA/red)

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