EmpCo-Richtlinie: Das müssen Reiseunternehmen jetzt beachten


Der Klimawandel setzt dem Tourismus zu - Foto: Jozsef Bagota / shutterstock.com
Ab 27. September 2026 gelten mit der EmpCo-Richtlinie strengere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung – auch für Reisebüros und andere Tourismusunternehmen.

Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung verschärft. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und Verbraucher:innen besser zu schützen. In Österreich erfolgt die Umsetzung unter anderem durch Änderungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes.

Checkliste für Reisebüros und Tourismusunternehmen

Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt Reisebüros und anderen Tourismusunternehmen, ihre Kommunikation rechtzeitig an die neuen Vorgaben anzupassen. Im Fokus stehen dabei insbesondere folgende Maßnahmen:

Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen überprüfen: Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „umweltschonend“ sollten nur verwendet werden, wenn sie auf belastbaren und nachweisbaren Daten beruhen.

Nachhaltigkeitssiegel kontrollieren: Verwendete Siegel sollten ausschließlich von staatlichen Stellen stammen oder den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entsprechen. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine Rücksprache mit der jeweiligen Zertifizierungsstelle.

Datenbasis verbessern: Unternehmen sollten ihre ESG-Daten systematisch erfassen und dokumentieren. Künftige Umweltziele müssen messbar und zeitlich definiert sein.

Interne Prozesse anpassen: Auch das ESG-Management sollte überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dazu zählt unter anderem die Berücksichtigung anerkannter Umweltkennzeichen wie Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024.

Bestehende Werbematerialien prüfen: Bereits verwendete Kommunikationsinhalte sollten kritisch hinterfragt und gegebenenfalls überarbeitet werden. Aussagen müssen eindeutig belegbar sein und dürfen sich nicht auf das gesamte Unternehmen beziehen, wenn tatsächlich nur einzelne Produkte oder Leistungen gemeint sind. 

Regelmäßige Kontrolle etablieren: Die WKO empfiehlt einen regelmäßigen „EmpCo-Check“, um sicherzustellen, dass ausschließlich belegbare Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen veröffentlicht werden. Zertifizierungen wie das Österreichische Umweltzeichen oder ISO 14001 können dabei zusätzliche Rechtssicherheit bieten.

Die neuen Regelungen betreffen auch die Werbung für Reiseleistungen und gelten damit für Reisebüros, Reiseveranstalter und weitere Tourismusunternehmen, die mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaspekten werben.

Mehr Informationen zum Thema Nachhaltigkeit:

(Red)


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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