Fluggastrechte: ECTAA sieht Nachteile für Reisevermittler:innen


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Die europäische Reiseverbandsorganisation ECTAA und der DRV äußern große Bedenken vor den Folgen der EU-Einigung zu Fluggastrechten für Reisevermittler:innen.

Die europäische Reiseverbandsorganisation ECTAA hat sich kritisch zur politischen Einigung von EU-Rat und Europäischem Parlament über die Reform der Fluggastrechte geäußert. Die neuen Regelungen sollen die Rechte von Flugpassagier:innen bei Annullierungen stärken, stoßen in der Reisebranche jedoch auf deutlichen Widerstand. Grundsätzlich unterstützt ECTAA laut eigenen Angaben einen starken und wirksamen Schutz von Passagierrechten. Kritik äußert die Organisation jedoch insbesondere an den vorgesehenen Regelungen zur Erstattung im Fall von Flugstornierungen.

Benachteiligung von Reisevermittler:innen 

Nach den neuen Vorgaben sollen Passagier:innen im Falle einer Flugannullierung eine "vollständige" Rückerstattung erhalten – also einschließlich etwaiger Vermittlungsgebühren. Sowohl ECTAA als auch der Deutsche Reiseverband (DRV) sehen darin eine Benachteiligung von Reisevermittler:innen. Diese würden eigenständige Dienstleistungen erbringen, die über die reine Beförderungsleistung hinausgehen. Dazu zählen unter anderem Beratung, Angebotsvergleiche, die Planung komplexer Reiserouten sowie die Kombination unterschiedlicher Reiseleistungen.

Besonders Geschäftsreiseanbieter, die traditionell noch viele Einzelflüge buchen, dürften davon betroffen sein. In der Regel berechnen sie pro Buchung eine sogenannte Transaction Fee (TAF). Wird der Flug seitens der Airline annulliert, müssten sie diese dann ebenfalls den Firmenkunden erstatten. Dies geschehe, obwohl Reisevermittler:innen ihre Leistung bereits erbracht hätten und die Stornierung außerhalb ihres Einflussbereichs liege. Gleichzeitig bleibe der administrative Aufwand für Umbuchungen und Betreuung bestehen.

Auch der vorgesehene Ausnahmerahmen für Kleinstunternehmen gehe laut ECTAA nicht weit genug, da zahlreiche mittelständische Reisebüros und Vermittlerunternehmen weiterhin betroffen wären.

Forderung nach alternativer Regelung

ECTAA hatte im Gesetzgebungsprozess eine alternative Regelung vorgeschlagen, wonach bereits beim Verkauf klar ausgewiesen werden sollte, welcher Anteil im Stornofall erstattbar ist, während die Vergütung für erbrachte Leistungen erhalten bleibt. „Es ist sehr enttäuschend zu sehen, dass die europäischen Mitgesetzgeber den Wert unabhängiger Reisevermittler:innen für Verbraucher:innen nicht anerkennen“, sagte ECTAA-Präsidentin Heli Mäki-Fränti. „Zu erwarten, dass Vermittler ihre Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zurückerstatten, während sie gleichzeitig Stornierungen außerhalb ihres Einflussbereichs abwickeln müssen, ist grundlegend unfair.“

Kund:innen würden sich bewusst für indirekte Vertriebskanäle entscheiden und dabei auch die damit verbundenen Serviceleistungen in Anspruch nehmen, so ECTAA weiter. (red) 


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Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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