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EU Parlament: Keine Einigung bei Fluggastrechten
Vertreter von EU-Staaten und Europäischem Parlament haben sich trotz langer Verhandlungen noch nicht auf einen Kompromiss zu den künftigen Fluggastrechten einigen können.
Das Parlament bleibe weiterhin im Gespräch, sei aber nicht bereit, einen Kompromiss zu akzeptieren, der die derzeit geltenden Rechte der Fahrgäste verwässere, hieß es vom Presseservice des Parlaments. Die Verhandlungen würden wieder aufgenommen. Ein Zeitplan wurde nicht mitgeteilt, obwohl die Zeit drängt: Gibt es bis Mitte Juni keine Einigung, scheitert die bereits 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform der Fluggastrechte. Dann bleiben die Rechte von Fluggästen in der EU wie gehabt.
Entschädigungen als Streitgrund
Parlament und EU-Staaten waren mit sehr unterschiedlichen Forderungen in die Verhandlungen gegangen. Ein großer Streitpunkt sind die Entschädigungen bei Verspätungen. Bisher bekommen Reisende in der EU unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden verspätet ist.
Die EU-Staaten wollen die Grenze künftig höher ansetzen: Sie haben sich im Juni 2025 für eine Entschädigung ab vier Stunden Verspätung ausgesprochen, bei Langstreckenflügen sogar erst ab sechs Stunden. Je nach Entfernung sollen die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen.
Die Parlamentarier wollen, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher. Ihr Vorschlag aus dem Jänner sieht bei Verspätungen oder Flugausfällen ab drei Stunden folgende Stufen vor:
- 300 EUR bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 EUR)
- 400 EUR bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 EUR)
- 600 EUR bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 EUR) (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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