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EU-Parlament: Einfachere Entschädigung für Pauschalreisende
Pauschalreisende sollen bei Ausfällen in der EU künftig einfacher Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Das Europaparlament segnete am Donnerstag in Straßburg eine Gesetzesreform ab, nach der Betroffene unter anderem einen Gutschein ablehnen und dafür eine Entschädigung direkt auf ihr Konto einfordern können. Ungenutzte Gutscheine sollen nach spätestens einem Jahr automatisch ausgezahlt werden.
Kernpunkte der Reform
Mit der Gesetzesreform reagiert die EU unter anderem auf massenhafte Ausfälle während der Corona-Pandemie, als Reiseveranstalter häufig Gutscheine ausgaben. Die Reform stellt nun klar, dass Betroffene solche Gutscheine für alle Angebote des Veranstalters nutzen dürfen. Wenn sie ursprünglich einen Flug gebucht hatten, sollen sie den Gutschein also auch für eine Bahnfahrt nutzen können.
Reiseveranstalter sollen zudem eine Beschwerdestelle einrichten und innerhalb von 60 Tagen auf Beschwerden antworten. Geht ein Anbieter bankrott, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb von sechs Monaten eine Entschädigung stornierter Reisen aus dem Insolvenzfonds erhalten. In Sonderfällen ist eine Ausweitung auf neun Monate möglich. (afp / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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