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Gesetz für neues EU-Ein- und Ausreisesystem beschlossen
Der Ministerrat in Wien hat das zweite EU-Anpassungsgesetz verabschiedet und schafft damit die gesetzliche Grundlage für das neue Ein- und Ausreisesystem an den EU-Außengrenzen.
Am Mittwoch wurde im Ministerrat in Wien das zweite EU-Informationssysteme-Anpassungsgesetz beschlossen. Damit wird unter anderem das neue Einreise-/Ausreisesystem der EU (Entry/Exit-System, EES) gesetzlich verankert. Das EES ist Teil des EU-Smart-Border-Pakets, das die Kontrolle an den EU-Außengrenzen durch den Einsatz moderner Technologien verbessern soll. Neben dem EES umfasst das Paket auch das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) sowie eine harmonisierte Nutzung automatisierter Grenzkontrollsysteme (ABC-Gates).
Ziel: Modernisierung der Grenzkontrollen
Mit dem neuen Gesetz werden mehrere nationale Rechtsgrundlagen angepasst, darunter das EU-Polizeikooperationsgesetz, das PNR-Gesetz (Fluggastdatensätze), das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Hintergrund ist die bisher eingeschränkte Abfragbarkeit zwischen den einzelnen EU-Informationssystemen. Künftig sollen bestehende und neue Systeme stärker vernetzt werden.
Das EES ging am 12. Oktober schrittweise in Betrieb. In Österreich startete es am Flughafen Wien-Schwechat. Das System erfasst digital die Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen mit Kurzaufenthalten in 29 europäischen Ländern. Biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder werden ebenso erfasst wie weitere Reiseinformationen. Das EES soll mittelfristig Passstempel ersetzen und ab 10. April 2026 vollständig in Betrieb sein.
ETIAS-Start für Ende 2026 geplant
Parallel zum EES ist auch die Einführung von ETIAS geplant. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald das System einsatzbereit ist – laut aktueller Planung im letzten Quartal 2026. Drittstaatsangehörige, die visumfrei in die EU einreisen dürfen, müssen dann vorab online einen Antrag stellen und persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Reisedokumentennummer angeben. Die Bearbeitung erfolgt automatisiert; in der Regel liegt die Entscheidung innerhalb weniger Minuten vor. Vergleichbare Systeme bestehen bereits in Ländern wie den USA, Kanada, Großbritannien und Australien.
Laut Innenministerium sollen die Maßnahmen die Sicherheit in Europa erhöhen und irreguläre Migration eindämmen. Das Ministerium bezeichnete das EES und ETIAS als vorbeugende Schritte gegen organisierte Kriminalität, Extremismus und Terrorismus. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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