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Handgepäck: Camembert verboten
Seit heute gilt die neue EU-Verordnung für Flüssigkeiten im Handgepäck. Neben der beschränkten Mitnahme diverser Flüssigkeiten sind nun auch Camembert und Stopfleber tabu.
Das teilte die Betreibergesellschaft der Pariser Flughäfen, Aéroports de Paris (ADP), heute mit. Nur für Produkte aus den Duty-Free-Shops gebe es keinerlei Beschränkungen, betonte die ADP. Duty-Free-Artikel, die nicht von EU-Flughäfen bzw. -Airlines stammen müssen jedoch von Umsteigern an der Sicherheitskontrolle etwa am Flughafen München zurückgelassen werden. Neben der Mitnahme von Flüssigkeiten wurde auch die zulässige Handgepäcksgröße auf 56 x 45 x 25 cm beschränkt.
Die neue Verordnung hat an den österreichischen Flughäfen nur zu geringfügigen Verzögerungen geführt. Vor allem Unklarheiten darüber, was unter die neue Regelung fällt, und was nicht, führten zu Verspätungen. Lippenstift etwa gilt als Flüssigkeit und kann nicht im Handgepäck mitgeführt werden. (red/ag)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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