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ÖAMTC: Umweltzonen, City-Maut und Co. in Europa


Foto: Alexey_Erofejchev / shutterstock.com
In vielen europäischen Städten gelten Umweltzonen, Fahrverbote und Zufahrtsbeschränkungen – einheitliche Regelungen für die verschiedenen Zonen gibt es allerdings nicht.

Von Fahrverboten zu bestimmten Uhrzeiten bis zu Plaketten, die an die Windschutzscheibe geklebt werden müssen, sind die Richtlinien sehr unterschiedlich, wie der Mobilitätsclub ÖAMTC weiß. „Reisende sollten sich vorab gut über Umweltzonen informieren, denn es kommt häufig zu Missverständnissen, die unter Umständen teuer kommen können – denn für die unerlaubte Fahrt in eine Umweltzone drohen Strafen", so ÖAMTC-Reiseexpertin Yvette Polasek. Ein Überblick, welche Umweltzonen in Europa gelten, findet man unter: Umweltzonen und Fahrverbote in Europa - worauf Sie achten sollten | ÖAMTC (oeamtc.at).

Vier Arten von Zufahrtsbeschränkungen

Plakettenpflicht für Umweltzonen, die ähnlich der Autobahnvignette die Zufahrt in eine Stadt erlauben. In rund 50 deutschen Städten gilt z. B. eine Umweltzone mit Plakettenpflicht. Anders bei einer Registrierungspflicht, wie zum Beispiel für belgische Umweltzonen, bei der das Kennzeichen vorab registriert werden muss. Bei einer City Maut ist bei der Fahrt in eine Stadt eine Gebühr, meist ein 1-Tages-Ticket, zu bezahlen – beispielsweise gilt das in London, Mailand oder in zahlreichen skandinavischen Städten. Ein komplettes Fahrverbot herrscht in vielen italienischen Innenstädten – die sogenannten 'zona traffico limitato', kurz ZTL, die nur mit einer Genehmigung befahren werden dürfen. Diese Sondergenehmigung kann z. B. übers Hotel beantragt werden.

Mietwagen und E-Autos nicht ausgenommen

  • Elektroautos: „E-Autos sind meist nicht von den Umweltzonen ausgenommen – in Deutschland benötigen z. B. auch E-Autos für die Fahrt in diese Zonen eine grüne Plakette", weiß Polasek.
  • Mietwagen: Auch bei Mietautos sollte man sich vorab über Umweltzonen informieren. „Ist bei einem Mietauto bereits die entsprechende Umweltplakette vorhanden, muss man sich um nichts mehr kümmern. Allerdings sind für Vorab-Registrierungen bei einer Umweltzone mit Registrierungspflicht die MieterInnen des Fahrzeugs selbst verantwortlich. Ebenso müssen die City-Mautgebühren selbst bezahlt werden und generelle Fahrverbote wie die ZTL in Italien natürlich auch beachtet werden", erklärt die Reiseexpertin.
  • Temporäre Umweltzonen: Nicht alle Umweltzonen gelten dauerhaft – temporäre Umweltzonen treten bei Luftverschmutzung für einen gewissen Zeitraum in Kraft. In Paris gibt es z. B. eine dauerhafte Umweltzone mit Plakettenpflicht innerhalb des Stadtautobahnrings. Wird ein Luftverschmutzungsalarm ausgerufen, tritt eine temporäre Umweltzone in Kraft. Diese temporäre Zone umfasst die gesamte Metropolregion Paris inkl. Teile des Umlands.
  • Strafen: „Aufgrund der unterschiedlichen Arten von Umweltzonen und verschiedenen Regelungen verliert man schnell den Überblick. Dennoch sollten sich Reisende unbedingt vorab informieren, denn wer unerlaubt eine Fahrverbotszone befährt oder ohne Plakette unterwegs ist, muss mit Strafen rechnen", erklärt Polasek. (red)

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Redakteur / Managing Editor

Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.





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