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Die absurdesten Vergehen im Straßenverkehr


Verkehrskontrolle
Mietwagen-Anbieter Sunny Cars hat einige der absurdesten Verstöße im Straßenverkehr zusammengestellt. 
 

Zu schnell, falsch geparkt, rechts überholt – alltägliche Verkehrsdelikte ereignen sich am laufenden Band. Doch manchmal wird es echt skurril. Sunny Cars, der fröhliche Mietwagen-Anbieter aus München, hat einige der absonderlichsten Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften ausfindig gemacht:

Der erste Raser Deutschlands

An Kuriosität kaum zu überbieten: 1895 hielt die Polizei in Denzlingen, Baden-Württemberg, einen Mann mit seinem Auto an. Hintergrund: Er fuhr so schnell durch den Ort, dass in einer Wirtschaft die Vorhänge flatterten. Die Konsequenz: Der erste Strafzettel für überhöhte Geschwindigkeit, neun Jahre nach Erfindung des Automobils. Die Strafe für den Mann: Drei Mark, umgerechnet 1,46 Euro.

Teure Temposünden

2010 stellte ein Schwede in der Schweiz den Rekord für den kostspieligsten Strafzettel Europas auf, den es je für erhöhte Geschwindigkeit gab. Auf der Strecke zwischen Bern und Lausanne fotografierte der Blitzer den Mann mit über 170 Stundenkilometern über dem erlaubten Tempolimit. Die daraus resultierende Strafe: satte 300 Tagessätze zu 3.600 Schweizer Franken, umgerechnet knapp 1,1 Millionen Euro.

Spannendes Tempo

Ein spanischer Fahrer wiederum testete im März 2016 die Limits eines Porsche Carrera aus: mit 297 Stundenkilometern fuhr er südlich von Madrid über die Autobahn. Dabei gab es für das Auto weder eine Versicherung, noch war es sein Eigentum. Neben den üblichen Bußgeldern setzt Belgien auf zusätzliche Verkehrssensibilität in Form eines Briefes. Diesen verfassten Temposünder, die aufgrund erhöhter Geschwindigkeit einen Unfall mit Todesfolge verantworten.

Und Action!

Zu schnelle Autos verleiten zu deutlich erhöhtem Tempo auf den Autobahnen. So auch bei einem Genfer, der sich bei 324 Stundenkilometern selbst filmte. Das Gericht verfügte daraufhin ein Bußgeld von 1.865 Euro sowie einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

Reiche Sünder zahlen mehr

„Ich habe gar nicht gemerkt, dass ich zu schnell bin.“ Diesen Satz äußerte ein finnischer Unternehmer, nachdem er von den Behörden einen Strafbescheid in Höhe von stolzen 95.000 Euro erhielt. In Finnland gilt nämlich ein flexibler Bußgeldsatz. Dieser richtet sich nach der Einkommenshöhe des Verkehrssünders. Zum Vergleich: beim gleichen Delikt in Deutschland wäre – unabhängig vom Einkommen – eine Strafe in Höhe von etwa 289 Euro erfolgt sowie ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Selbst ist der Verstoß

Ein Traktorfahrer war bei Hauzenberg in Bayern unterwegs. Der 67-Jährige befestigte in der Ladefläche seiner Erdschaufel – im vollen Bewusstsein der Straftat – eine selbstgebauten Anhängerkupplung. Daran zog er seinen Hänger. Die Polizei zeigte den Mann an. Die Social Media Community diskutiert seither unter deren Beitrag eifrig, ob das gerechtfertigt sei.

Vorsicht, Gemüse!

2016 blieb ein Autofahrer in Sachsen-Anhalt auf der A2 mit einem Motorschaden auf dem Standstreifen liegen. Er besaß kein Warndreieck und überlegte sich einen eigenen Weg, die anderen Fahrerinnen und Fahrer zu warnen. Dafür stellte er eine Schüssel voll roter Paprika hinter seinen Wagen. Die Polizei nahm die falsche Kennzeichnung der Unfallstelle mit Humor und verzichtete auf ein Bußgeld.

Von sehr jungen Polizisten

In Berlin steckte einem zu einem Einsatz gerufenen Streifenwagen ein Knöllchen unter den Scheibenwischern. Denn die Beamten fuhren entgegen der Einbahnstraße zum Einsatzort und parkten dort auch – prinzipiell zulässig bei einem Einsatzfahrzeug. Der Strafzettel war allerdings unterschrieben mit den Worten „Meggie, 9 Jahre alt, bald Politesse“. Der Tweet, den die Polizei daraufhin veröffentlichte und darin um Verzeihung bat, ging in den sozialen Medien viral. Die Geschichte endete glücklich. Denn das Mädchen kommentierte den Post mit „Ihr seid begnadigt. Einmal ist keinmal!“. (red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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