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Deutschland: BGH berät 1. Corona-Fall im Reiserecht

In Deutschland prüft der Bundesgerichtshof (BGH), unter welchen Bedingungen Kunden eine Pauschalreise bei Ausbruch von Corona kostenfrei stornieren konnten. Eine Blick über Grenzen lässt vermuten, dass es auch hierzulande zu solchen Prüfungen kommen wird.

Es ist der erste Corona-Fall im Reiserecht, der die obersten Zivilrichter erreicht hat. Eine Entscheidung soll am 2. August verkündet werden, wie die Karlsruher RichterInnen heute, Dienstag, mitteilten. Ursprünglich hatten sie die Entscheidung gleich für den Nachmittag angekündigt. Der Senat hatte aber auch mit dem Gedanken gespielt, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzuschalten.

Der Zeitpunkt entscheidet

Der Kläger hatte bei einem Münchner Veranstalter für mehr als 6.000 EUR eine Japan-Reise gebucht, die im April 2020 stattfinden sollte. Am 1. März trat er wegen der sich zuspitzenden Lage von der Reise zurück und bezahlte vertragsgemäß 25 Prozent Stornokosten. Ende März erging für Japan ein Einreiseverbot, deshalb will der Mann heute das Geld zurück. Ein gesetzliches Recht auf kostenlose Stornierung gäbe es bekanntlich nur dann, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise erheblich beeinträchtigen. Umstritten ist, ob es hierbei ausschließlich auf den Zeitpunkt des Rücktritts ankommt oder auch die spätere Entwicklung zu berücksichtigen ist:

"Erstens gilt zu prüfen, ob am 1. März 2020 bereits solche außergewöhnlichen Umstände vorlagen. Und zweitens, ob das überhaupt der entscheidende Zeitpunkt war - oder ob es nicht vielmehr auf die spätere Entwicklung ankam. Wäre der Rücktritt am 27. März erfolgt, säßen wir jetzt nicht hier", fasste der Senatsvorsitzende Richter Klaus Bacher in der Verhandlung zusammen.

Den Zehnten Zivilsenat am BGH störte, dass das Landgericht sich vor allem auf die Infektionszahlen konzentrierte und, dass vielleicht schon die Ungewissheit, ob eine große Gefahr drohe, die Reise unzumutbar gemacht habe. Er deutete an, dass der BGH den Fall nicht selbst entscheiden, sondern zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückverweisen könnte.

Unterschiedliche Urteile & Gerichte

Den Zehnten Zivilsenat am BGH störte, dass das Landgericht sich vor allem auf die Infektionszahlen konzentrierte und, dass vielleicht schon die Ungewissheit, ob eine große Gefahr drohe, die Reise unzumutbar gemacht habe. Er deutete an, dass der BGH den Fall nicht selbst entscheiden, sondern zur neuen Verhandlung an das Landgericht zurückverweisen könnte.

Bisher haben die Gerichte dazu unterschiedlich geurteilt. Die BGH-Richter tendieren nun dazu, auch die nachträgliche Entwicklung in den Blick zu nehmen, was dem Kläger helfen würde: Das Landgericht München hatte nämlich zunächst dem Veranstalter Recht gegeben, weil es am 1. März 2020 noch keine Reisewarnung gab und sich die Situation auch hätte entspannen können. Weil es für Pauschalreisen auf europäischer Ebene einheitliche Regeln gibt, ist allerdings unklar, ob die deutschen Richter den Fall allein entscheiden können. Österreichische Richter haben vergleichbare Fragen dem EuGH in Luxemburg vorgelegt. Jedenfalls steht der Senatsvorsitzende Klaus Bacher  nun vor der Entscheidung, ob er ebenfalls diesen Weg geht. (dpa/afp/red)


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Sandra Zurek

Autor/in:

Managing Director

Nach 10 Jahren ist Sandra Zurek zum Profi Reisen Verlag zurückgekehrt und zeichnet aktuell neben Vermarktung und Medienkooperationen auch für Redaktion verantwortlich.





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