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EU genehmigt Beihilfen für Pauschalreisefirmen
Die EU-Kommission gewährt erneut staatliche Beihilfenmaßnahmen zur Unterstützung von Pauschalreiseunternehmen und Vermittler verbundener Reiseleistungen.
Gute Nachricht für Pauschalreiseunternehmen, Reisebüros und ihre Kunden: wie die EU-Behörde heute bekannt gab, hat die Kommission staatliche Beihilfenmaßnahmen Österreichs in Höhe von 300 Mio. EUR zur Unterstützung von Pauschalreiseunternehmen gewährt. Damit kann zur Absicherung von Kundengeldern in der von der Coronavirus-Pandemie gebeutelten Reisebranche im Falle einer Insolvenz vorübergehend der Staat einspringen.
Die Garantien werden bis spätestens 30. Juni 2022 gewährt und decken das Insolvenzrisiko der Begünstigten bis 31. Dezember 2022, wie die EU-Kommission weiter mitteilte. Die Laufzeit der Garantien beträgt demnach weniger als ein Jahr. Bei der Regelung handelt es sich um die Wiedereinführung einer von der EU-Kommission im Februar 2021 genehmigten Maßnahme, die am 30. Juni 2021 auslief.
Absicherung von Kundengelder
Versicherungslösung waren Ende 2020 ausgelaufen und sowohl die Assekuranz- als auch die Bankenbranche standen hier in der Coronavirus-Krise auf der Bremse. Ohne den Insolvenzschutz für die Kundengelder dürfen Reiseveranstalter allerdings keine Pauschalreisen anbieten, da die EU-Pauschalreiserichtlinie einen vollen Insolvenzschutz vorschreibt. (APA / red)
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Autor/in:
Julia Trillsam
Redakteurin
Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.
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