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Korea: K-ETA Genehmigung zur Einreise
Mit September sind für die Republik Korea neue Einreiseregeln für visafreie Reisende in Kraft getreten.
Reisende aus 112 Ländern, die ohne Visum nach Korea einreisen dürfen, müssen seit 1. September 2021 die neue K-ETA-Genehmigung einholen. K-ETA - steht für Korea Electronic Travel Authorization – sei die Voraussetzung für eine Bordkarte ebenso wie für die Einreise, informiert Korean Air. Die Anmeldung muss bis spätestens 24 Stunden vor Abflug erfolgen über die Website http://www.k-eta.go.kr oder die mobile App (K-ETA). Für K-ETA zugelassen sind Staatsangehörige von 49 Ländern / Regionen, in denen visumsfreie Einreise möglich ist, sowie Staatsangehörige von 63 Ländern mit visumsfreier Einreise, die als „Priority Entry (Business Persons) gelten.
Regel mit Ausnahmen
Ausgenommen von der neuen K-ETA-Regelung sind UN-Passinhaber, ABTC-Inhaber, USFK-Service Mitglieder, Besatzungsmitglieder von Airlines und Schiffen, Transfer-Passagiere, Passagiere, die per Direktflug auf die Insel Jeju reisen. Die Gültigkeit von K-ETA ist 2 Jahre ab dem Datum der Bewilligung bzw. kürzer, wenn der Pass vorher abläuft. Die Gebühr beträgt ca. 7,30 EUR (10.000 KRW) und ist nicht erstattbar, auch nicht bei Ablehnung der Einreisebewilligung. Die Bezahlung der K-ETA-Gebühr erfolgt per Kredit- oder Debitkarte. Passagiere mit K-ETA können ohne „Arrival Card“ durch die Passkontrolle gehen. (red.)
korea, einreise, elektronische einreisebewilligung, korean air
Autor/in:
Elo Resch-Pilcik
Herausgeberin / Chefredakteurin
Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.
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