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EuGH stärkt Rechte von Schiffspassagieren bei Storni

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Schiffspassagieren gestärkt.

Im Fall einer Stornierung müssten Fahrgäste die Wahl bekommen, ob sie das Reiseziel über andere Wege erreichen oder den Fahrpreis erstattet bekommen wollen, wie aus dem Richterspruch hervorgeht. Zudem soll es eine Entschädigung geben, deren Höhe sich an der Dauer der Verspätung orientiert. Dies gelte auch, wenn der Grund für Einschränkungen ein verspätetet geliefertes Schiff ist. Das sei kein sogenannter außergewöhnlicher Umstand, so die Richter (Rechtssache C-570/19).

Verspätete Auslieferung

Hintergrund ist ein Streit zwischen der Reederei Irish Ferries und der National Transport Authority Irlands (NTA). Die irische Schifffahrtsgesellschaft bedient den Informationen zufolge Häfen in Frankreich, Irland und dem Vereinigten Königreich. Um auch zwischen Dublin und Cherbourg verkehren zu können, habe Irish Ferries vor einigen Jahren eine zusätzliche Fähre bestellt, die eigentlich zwischen Mai und Juni 2018 geliefert werden sollte, aber erst im Dezember zur Verfügung stand. Zunächst musste Irish Ferries einzelne Fahrten absagen - später die Saison.

Neben der Rückzahlung der Ticketpreise für ausgefallene Fahrten bot die Reederei den Angaben zufolge verschiedene Entschädigungsoptionen an. Von den 20 000 betroffenen Passagieren entschieden sich demnach 82% für Ersatzfahrten, 15% für die Erstattung der Kosten und 3% für eine Reisealternative über den Landweg. Eine Entschädigung für Verzögerungen bei Alternativrouten gab es laut Gerichtssprecher aber nicht.

Nach Einschätzung der NTA hatte das Unternehmen seine Pflichten im Fall der Annullierung nicht eingehalten. Der Hohe Gerichtshof in Irland wandte sich in der Folge an die europäischen Richter, die nun urteilten. (APA/red)


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