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DRV & Co organisieren Sicherungsfonds für Pauschalreisen

Zur Absicherung von Pauschalreisen darf die deutsche Touristikwirtschaft selbst - unter Führung des Deutschen Reiseverbands (DRV) - einen entsprechenden Sicherungsfonds organisieren. Hintergrund der Regelung ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019.

Das Bundesjustizministerium hat das Konsortium rund um die Verbände DRV, ASR, FAR, RDA und VIR mit der Organisation der neuen Pauschalreiseabsicherung beauftragt. Hintergrund der Regelung ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019 die zeigte, dass Pauschalreisen in Deutschland nur unzureichend abgesichert waren. Aus dem Fonds sollen Urlauberinnen und Urlauber künftig entschädigt werden, wenn ihr Reiseveranstalter insolvent gegangen ist und Reisen abgesagt wurden.

Geplanter Start zum 1. November

Die EU hat die geplante Startgarantie des Staats für den neuen Fonds zur Absicherung von Pauschalreisen genehmigt. Der Rettungstopf soll ab dem 1. November bereitstehen und bis Ende Oktober 2027 von den Veranstaltern mit rund 750 Mio. EUR gefüllt werden. Ein entsprechendes Gesetz hatte der deutsche Bundestag Mitte Juni verabschiedet. Die staatliche Garantie soll nach Angaben der EU-Kommission sicherstellen, dass stornierte Reisen auch dann erstattet werden können, wenn in dem Fonds nicht genügend Geld vorhanden ist.

TOC-Insolvenz: Staat musste einspringen

Hintergrund der Regelung ist die Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook im September 2019. Die Versicherung hatte damals nur einen Bruchteil der Kosten ersetzt, weshalb schließlich der Staat einsprang und bis Mitte November vergangenen Jahres fast 40 Mio. Euro an Thomas-Cook-Kunden auszahlte.
Der Fonds soll künftig Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren.

Mitglieder des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)

Neben dem DRV mit 78% Anteil sind die Allianz selbstständiger Reiseunternehmen (ASR), das forum anders reisen - Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR), der internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) an der neugegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF) beteiligt. Man sei für weitere Gesellschafter offen. Außerdem hatte sich der Schadenabwickler Kaera um die Organisation beworben.

Der Zusammenschluss der Verbände verfolge das Ziel, die bestmögliche Absicherung zu möglichst geringen Verwaltungskosten zu erbringen, teilten die Gesellschafter mit. Im Mittelpunkt stehe der Verbraucherschutz. Der Fonds löst grundsätzlich die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bankbürgschaften ab. Von der Pflicht, in den Reisesicherungsfonds einzuzahlen, werden nur kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 10 Mio. EUR ausgenommen. (APA / Red)


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Foto: privat

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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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