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Corona: Aufnahme weiterer Staaten in Anlage A

Ab morgen benötigen Personen mit einem 3G-Nachweis bei der Einreise aus elf weiteren Ländern nach Österreich keine "Pre-Travel-Clearance" mehr.

Ab Donnerstag, 24. Juni 2021 werden folgende Staaten neu in die Anlage A der Einreiseverordnung aufgenommen:

  • Albanien
  • Hong Kong
  • Japan
  • Macau
  • Nordmazedonien
  • Saudi-Arabien
  • Serbien
  • Taiwan
  • Thailand
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Vietnam

Wird also glaubhaft gemacht, dass man sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten hat, ist eine Einreise unter Einhaltung der 3G-Regel ohne Quarantäne möglich. In diesem Fall ist auch die Einreiseregistrierung nicht notwendig.

Kann weder ein ärztliches Zeugnis noch ein Testergebnis, ein Impfzertifikat oder ein Genesungszertifikat vorgewiesen werden, ist unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach der Einreise, ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 oder Antigen-Test auf SARS-CoV-2 durchführen zu lassen.

Bundesgesetzblatt vom 22. Juni 2021

Auf der Plattform Re-open EU können Sie neben den Informationen zu den geltenden Covid-19 Maßnahmen in den EU-Mitgliedsstaaten auch die Einreisevorschriften abfragen. (red) 


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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