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Condor: Europäisches Gericht stoppt staatliche Hilfen
Die Corona-Hilfskredite der deutschen Regierung für den Ferienflieger Condor sind nach einem Gerichtsurteil rechtlich nicht zulässig.
Denn die EU-Kommission habe die Genehmigung der Staatsbeihilfe für Condor unzureichend begründet, teilte das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch mit. Der Staat hatte Condor mit 550 Mio. EUR Krediten in der Coronakrise im vergangenen Jahr gestützt, weil der gesamte Passagierluftverkehr aufgrund der Reiserestriktionen einbrach. Gegen die Hilfe hatte der Ryanair geklagt.
Unmittelbar zurückzahlen muss Condor das Geld aber nicht. Denn die Richter setzten wie schon bei anderen Fällen von Corona-Staatshilfen für Airlines die Wirkung des Urteils aus, sodass die EU-Behörde einen neuen Beschluss erlassen kann.
Keine Auswirkung auf Liquidität
Condor erklärte, das Urteil habe deshalb keine Auswirkung auf die Liquidität der Airline. Auch habe die Entscheidung keinen Einfluss auf den Einstieg des Finanzinvestors Attestor als neuer Mehrheitseigner von Condor. Der deutsche Wirtschaftsminister Peter Altmaier, dessen Ressort für Staatshilfen an Unternehmen verantwortlich ist, erklärte, das Urteil müsse zunächst geprüft werden. Die Sache sei aber zügig durch die EU-Kommission zu beheben, weil es nur um die Begründung der Staatshilfe gehe.
Komplizierte Ausgangslage
Bei Condor war die Lage durch die der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook im Herbst 2019 kompliziert. Die Airline konnte nur mit - von der EU ebenfalls genehmigten - Rettungsbeihilfen von 380 Mio. EUR weiterarbeiten. Das damals eingeleitete Insolvenzverfahren musste nach Ausbruch der Coronakrise verlängert werden, weil der neue Eigentümer, das polnische Luftfahrtunternehmen PGL, abgesprungen war. Die 550 Mio. EUR Staatshilfe beinhalteten auch Kosten, die durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens bei Condor entstanden. Ryanair hatte argumentiert, die Kommission habe nicht erklärt, warum sie beim Berechnen des Schadens für Condor durch die Coronakrise den verlängerten Insolvenzzeitraum überhaupt einbezogen hätte.
Hilfen nur für Ausfälle durch die Pandemie
Das Gericht erklärte dazu, es dürften nach der einschlägigen Beihilfevorschrift nur die Schäden ausgeglichen werden, die durch das außergewöhnliche Ereignis - also die Flugstreichungen aufgrund der Coronapandemie - entstanden. Die Kommission hätte nicht ausreichend erklärt, warum die Pandemie Insolvenzkosten verursachte und in ihrem Beschluss nur festgestellt, die Finanzhilfe sei auch deshalb berechtigt. Sie habe auch nicht dargelegt, dass der Condor-Verkauf aufgrund der Coronakrise gescheitert sei. Zudem seien die Kosten nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Viele Ryanair-Klagen
Ryanair hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem Luxemburger Gericht erhoben, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Klagen gegen die EU-Genehmigung von Staatsgeldern für die skandinavische SAS, Finnair und Air France sowie den Corona-Hilfsfonds Spaniens für Unternehmen hatte das EU-Gericht abgewiesen. In den Fällen der niederländischen Fluggesellschaft KLM und der portugiesischen TAP setzte sich Ryanair durch, denn das Gericht beanstandete die von der EU-Kommission angeführten Entscheidungsgründe. Die Behörde kann aber auch hier nachbessern.
Ryanair begrüßte das Urteil als weiteren Sieg für Verbraucher und fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Denn Deutschland habe mit der Staatshilfe ausschließlich seine ineffizienten nationalen Airlines gestützt. (APA/red)
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Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit fast 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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