ÖVT-Konsumenten Hotline für enttäusche Kunden von "Supermarkt-Reisen"

Der ÖVT richtet eine Konsumenten-Hotline ein, um bei besonders gravierenden Fällen, in denen Reisen über Supermärkte ohne Beratung zum Schaden von Kunden angeboten werden, sein professionelles Know-how bzw. notfalls auch rechtlichen Beistand einzuschalten.

Grund für die Einrichtung der Hotline sei, dass zunehmend Kunden über die von Handelsunternehmen massiv beworbenen Billigreisen enttäuscht seien und sich dann meist an ihr Stammreisebüro, wo sie gewohnte professionelle Beratung voraussetzen können, wenden, teilt der ÖVT mit. „Die großen Handelsketten investieren zwar mit einem enormen Werbeeinsatz, um mittels irgendwelcher Reisen das Kundenbindungskonzept zu intensivieren, jedoch bleiben Beratung und Information auf der Strecke“, heißt es in der Mitteilung. Oft würden Kunden lediglich auf Websites verwiesen, welche geschultes Touristikpersonal nicht ersetzen könnten. Auch alle rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Ausübung des Reisebürogewerbes lassen laut ÖVT zu wünschen übrig.

Erste schriftliche Anlaufstelle ist das ÖVT-Generalsekretariat (Email: office@sunnyislands.at). Der ÖVT-Vorstand werde über die Vorfälle im einzelnen entscheiden bzw. bei besonders gravierenden Fällen werde der ÖVT-Anwalt, die Kanzlei Neumayer & Walter, mit Unterstützung des ÖVT auch Musterprozesse führen. (red)

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Redakteur / Managing Editor

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