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Europäische Reiseversicherung: Sicherheit im Urlaub

Die Europäische Reiseversicherung weist darauf hin, dass eine Reiseversicherung unabhängig von einer Pandemie immer sinnvoll ist, damit man im Fall des Falles abgesichert ist.

Derzeit ist von Reiseversicherungen vor allem in Verbindung mit dem Coronavirus die Rede. Oft wird dabei aber vergessen, dass die aktuelle Pandemie nur eine von mehreren Herausforderungen ist, die auf Reisende zukommen kann.

„Jede Situation kann unvermittelt eine unangenehme Wendung nehmen und Reisende vor komplexe Probleme stellen“, so Mag. Wolfgang Lackner, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Reiseversicherung.

„Das stärkste Motiv für den Abschluss einer Reiseversicherung ist der Schutz für den Stornofall, etwa wenn aufgrund eines Krankheitsfalles der Urlaub nicht angetreten werden kann“, weiß Lackner. Der Abschluss einer Reiseversicherung kommt aber auch Urlaubern zu Gute, wenn sie am Urlaubsort erkranken, einen Unfall erleiden oder das Gepäck verloren geht. 

Lackner macht außerdem darauf aufmerksam, dass eine Reiseversicherung auch für einen Inlandsurlaub in Anspruch  genommen werden sollte. "Fälschlicherweise wird die Wichtigkeit eines ausreichenden Reiseschutzes bei Reisen in der eigenen Heimat häufig unterschätzt. Doch eine Versicherung ist natürlich auch bei einer Reise in Österreich absolut sinnvoll“, so  Lackner. 

Reisen in Zeiten von Covid-19

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen stuft die Europäische Reiseversicherung Covid-19 nicht als Pandemie ein und versichert damit in der Storno- und Reiseabbruchversicherung. Das gilt, solange die Situation stabil bleibt und es nicht wieder zu einem verstärkten Auftreten und somit zu einer zweiten Infektionswelle und weiteren Maßnahmen insbesondere Reisebeschränkungen kommt.

Denn Covid-19 sollte kein grundsätzliches Hindernis für einen Urlaub sein. Empfehlenswert ist jedenfalls die Inanspruchnahme fachkundiger Beratung in heimischen Reisebüros oder beim Reiseveranstalter. Aber: Von Reisen in Länder mit Sicherheitsstufe 5 und 6 ist dringend abzuraten und es besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. 

Sollte eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt werden, dürfen keine Stornokosten verrechnet werden. Kein Stornoschutz besteht weiterhin, wenn Versicherte die Reise nicht antreten können oder wollen, weil sie zu einer Risikogruppe zählen. Oder sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort wegen einer Ansteckung sorgen.

Auch während der Reise besteht Deckung bei einer Erkrankung an Covid-19. Während der Reise sind sämtliche damit verbundene Behandlungskosten inklusive Covid-Test und Rückreisekosten gedeckt. Auch die Kosten für eventuell längere Aufenthalte bzw. zusätzliche Rückreisekosten. Krankenhauskosten von bis zu 1 Mio. EUR sind dabei gedeckt. (red) 


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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