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ÖRV begrüßt Gutschein-Konsens in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat einer Gutscheinlösung bei stornierten Reisen und Flügen zugestimmt. 

Der ÖRV begrüßt - ebenso wie sein Partnerverband in Deutschland, der DRV - die Entscheidung der deutschen Bundesregierung, abgesagte Reisen und Flüge mit Gutscheinen zu kompensieren. Das war eine der Kernforderungen des Deutschen Reiseverbands, um Reisebüros und Veranstaltern die Liquidität zu sichern.

„Die Einigung der Bundesregierung kommt gerade noch rechtzeitig für die vielen kleinen und mittelständischen Reisebüros und Reiseveranstalter in Deutschland. Eine sofortige Rückzahlungspflicht an die Kunden hätte sehr viele Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Ich bin erleichtert, dass diese politische Einigung zwischen den Ministerien zustande gekommen ist“, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

In Deutschland sollen demnach die ausgegebenen Gutscheine für Reisen und Tickets, die vor dem 8. März gebucht wurden, bis Ende 2021 gelten. Wird der Gutschein nicht eingelöst, muss der Veranstalter den Wert erstatten.

Weiterhin ungelöst ist, ob die EU-Kommission bereit ist, die Pauschalreiserichtlinie entsprechend anzupassen. Belgien hat die Pauschalreiserichtlinie dahingehend nach nationalem Recht abgeändert.

Keine Entscheidung in Österreich

Ob sich Österreich dem deutschen Vorgehen anschließt, ist derzeit noch offen.

„Es sollte jetzt ein Leichtes sein, sich an der Entscheidung der Bundesregierung in Deutschland zu orientieren und die getroffene Lösung rasch umzusetzen. Die Zeit drängt“, so Dr. Josef Peterleithner, Präsident des ÖRV.

Fälle, in denen Kunden ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Lage nicht zumutbar sei, sollen in Deutschland mit einer Härtefallklausel geregelt werden. (red.)


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Foto: tip

Autor/in:

Herausgeberin / Chefredakteurin

Elo Resch-Pilcik, Mitgründerin des Profi Reisen Verlags im Jahr 1992, kann sich selbst nach mehr als 30 Jahren Touristik - noch? - nicht auf eine einzelne Lieblingsdestination festlegen.





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