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ÖAMTC: Was Reisende zum Coronavirus in Italien wissen sollten

Im Nachbarland Italien verbreitet sich das Coronavirus ungewöhnlich rasch und die Sorge um eine Ansteckung ist hierzulande entsprechend groß. ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner beantwortet die wichtigsten Fragen für Italienreisen.

Besonders Norditalien ist derzeit betroffen – öffentliche Einrichtungen sind dort vielerorts geschlossen. Für einige Gemeinden in der Lombardei wurden Ein- bzw. Ausreisesperrren verhängt. Verunsicherte Mitglieder haben sich an den Mobilitätsclub gewandt. "Aktuell gibt es keine offizielle Reisewarnung für Italien", informiert ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. "Eine Schließung der Landesgrenzen ist im Moment nicht geplant, zukünftig jedoch nicht ausgeschlossen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt." 

Die Expertin beantwortet die wichtigsten Fragen für Italienreisende:

Kann ich diese Woche nach Italien reisen?

Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte (Ausnahme: gesperrte Gebiete), kann dies auf eigenes Risiko tun. Im Zweifelsfall sollten Pauschalreisende umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen. Wer ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, dieses aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat die Möglichkeit der kostenlosen Stornierung. Ist das Hotel allerdings erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleibt der Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.

Kann ich meine für Ostern geplante Italienreise kostenfrei stornieren?

"Ein kostenloses Storno einer Pauschalreise ist nur dann möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Liegt das Reiseziel nicht in der direkt betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch zuwarten und die Entwicklung beobachten", so Pronebner.

"Grundsätzlich haben Pauschalreisende unabhängig von einer Reisewarnung des Außenministeriums das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren, wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht vermeiden ließen und welche die Durchführung der Reise oder die Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen." Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

Auf ein kostenloses Storno der Italienreise rund um Ostern besteht daher zurzeit noch kein Rechtsanspruch. Wer aber auf Nummer sicher gehen und nicht weiter zuwarten will, sollte mit dem Reiseveranstalter oder Reisebüro Kontakt aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine gleichwertige Reise besprechen. Individualreisende haben generell kein Recht auf kostenfreies Storno – außer das Hotel liegt, wie bereits erwähnt, im Sperrgebiet und ist daher nicht erreichbar.

Welche Rechte habe ich als Reisender, wenn am Urlaubsort das Virus ausbricht?

Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine Pauschalreise daher frühzeitig abbrechen muss, wendet sich am besten an seinen Reiseveranstalter – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen. Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt und können nur auf eigene Faust die Rückreise organisieren. (red)


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Foto: privat

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Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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