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Bestimmungen für Timeshare-Anbieter werden verschärft
Die EU-Kommission will die aus 1994 stammenden Regeln für Anbieter von Timeshare-Urlaub verschärfen. Konkret sollen künftig auch Teilnutzungsrechte für Hausboote, Wohnmobile oder Kabinen auf Kreuzfahrtschiffen sowie den Wiederverkauf bzw. Tausch dieser Rechte von der EU-Richtlinie erfasst werden, kündigte EU-Konsumentenschutz-Kommissarin Meglena Kunewa in Brüssel an.
Die bisherigen EU-Bestimmungen galten nur für Immobilien und nur für bestimme Verträge. Mit der neuen Regulierung sollen die Schlupflöcher in der bisherigen Bestimmung geschlossen werden, sagte Kunewa. Vor allem sollen künftig auch so genannte Discount Travel Clubs geregelt werden, die Mitgliedern für eine hohe Beitrittsgebühr enorme Rabatte bei Flügen und Hotelaufenthalten versprechen. Der Großteil der 2.256 Beschwerden, die im Vorjahr bei den EU-Konsumentenschützern zum Timeshare-Urlaub eingingen, betrafen in Wahrheit diesen Bereich, so Kunewa.
In den 27 EU-Staaten gibt es rund 1.500 Timeshare-Ressorts mit rund 85.000 Wohneinheiten; pro Jahr kommen rund 2% neue Ferienwohnungen dazu. Der Umsatz der Branche wird auf 10,5 Mrd. EUR geschätzt, 4,2 Mio. EUR davon allein in Spanien. Die meisten Timeshare-Urlauber in der EU kommen aus Großbritannien, Schweden, Deutschland und Italien. Laut den jüngsten verfügbaren Zahlen aus 2001 hatten rund 33.300 Österreicher solche Teilnutzungsrechte, bevorzugt in der Heimat, in Deutschland oder in Italien. Der österreichische Markt für Timeshare - meist in den Bergen oder an Seen - funktioniert laut EU-Kommission recht gut, wie generell die nationalen Angebote; Probleme gebe es dagegen oft bei der zunehmenden Zahl grenzüberschreitender Verträge. (APA/red)
Autor/in:
Dieter Putz
Redakteur / Managing Editor
Dieter ist seit 25 Jahren wichtiger Teil des Profi Reisen Verlag-Teams. Fast jedes geschriebene Wort, das die Redaktion verlässt, geht über seinen Schreibtisch.
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