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ÖAMTC: Tipps für einen gelungenen Italien-Urlaub

Damit der Italien-Urlaub ohne böse Überraschungen verläuft geben ÖAMTC-Experten wichtige Tipps zu Stau-Hotspots, sonderbaren Verkehrszeichen und Eintrittsgebühren.

Italien wird auch heuer für viele Österreicher das ausgewählte Reiseziel für den Sommerurlaub sein. Wer sich vor der Reise mit einigen italienischen Gepflogenheiten und aktuellen Herausforderungen auseinandersetzt, kann Ärger und Strafen vermeiden.

Sechs ÖAMTC-Tipps

  • Staugefahr: Auf der Autobahn A4 wird zwischen Palmanova und Portogruaro eine zusätzliche Fahrspur in jede Richtung gebaut. "Wegen der Bauarbeiten kommt es in beiden Fahrtrichtungen zu Staus und längeren Wartezeiten. Sofern möglich, sollte man den Autobahnbereich umfahren und auf die Bundesstraßen ausweichen", empfiehlt die Expertin.
  • Verkehrszeichen: Derzeit sorgt bei Urlaubern ein bisher unbekanntes Verkehrszeichen für Verwirrung: Es schreibt den einzuhaltenden Sicherheitsabstand zwischen zwei Pkw vor. Zum Einsatz kommt die Beschilderung vor Tunneleinfahrten auf der Autobahn, insbesondere im Kanaltal (z.B. vor Udine). Hintergrund: Bei und in Tunneln ist die Unfallgefahr oft größer und die Unfallfolgen schwerwiegender als gewöhnlich. Ein größerer Sicherheitsabstand soll das erhöhte Risiko entschärfen.
  • Höhere Verkehrsstrafen: "Die Strafen für Verkehrsdelikte sind in Italien oftmals viel höher als hierzulande", warnt die ÖAMTC-Expertin. So kostet das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung beispielsweise mindestens 165 EUR (nachts sind Strafen nochmal um ein Drittel höher). Bezahlt man die Strafe innerhalb von fünf Tagen, werden 30% nachgelassen. Zahlt man allerdings nicht innerhalb von 60 Tagen, verdoppelt sich die Forderung.
  • Achtung ZTL: Möchte man eines der historischen Stadtzentren besuchen, sollte man die "ZTL" kennen, die "Zona traffico limitato". "Für die Einfahrt in diese verkehrsberuhigten Zonen braucht man eine Genehmigung – sonst drohen mindestens 80 EUR Strafe", weiß die Expertin des Mobilitätsclubs. "Befindet sich das gebuchte Hotel innerhalb einer ZTL, bittet man am besten rechtzeitig das dortige Personal, eine Sondergenehmigung zu beantragen."
  • Eintritt für Venedig-Besuch: Die geplante "Eintrittsgebühr" für Venedig, tritt voraussichtlich ab September in Kraft. Dann müssen Tagestouristen 3 EUR pro Person zahlen – ab 2020 bereits doppelt so viel.
  • Kindersitze mit Alarm: Voraussichtlich ab November 2019 gelten in Italien neue Vorschriften für die Kindersicherung – dann dürfen Kinder bis vier Jahre nur noch in Sitzen mit Alarmsignal befördert werden. Der Alarm soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden. "Die Regelung betrifft nur in Italien zugelassene Fahrzeuge – damit aber auch Mietwagen", weiß ÖAMTC-Expertin Renner. "Hier sollte bereits bei der Anmietung geklärt werden, ob entsprechende Kindersitze vorhanden sind."

Smart begleitet mit der ÖAMTC App

Hilfreiches Know-how für den Italien-Urlaub hat man mit der gratis ÖAMTC App Meine Reise immer dabei: Infos zum Land und zu Sehenswürdigkeiten, Nahverkehrspläne und Kartenmaterial sind ebenso enthalten wie Reise-Checkliste, Reise-Kassa und Audio-Sprachführer Italienisch. Dank Nothilfe-Assistent können Mitglieder mit einem Klick den Mobilitätsclub erreichen.

Details unter www.oeamtc.at/meinereise. (APA / red)


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Foto: privat

Autor/in:

Redakteurin

Julia Trillsam hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft an der Universität Wien studiert. Jetzt ist sie bereit, die Welt zu bereisen. Je sonniger die Destination, desto schneller sind ihre Koffer gepackt.





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