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EuGH: Fluglinien müssen auch Provision erstatten
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Airlines bei Flugstreichungen ihren Kunden nicht nur den Ticketpreis, sondern auch die Vermittlergebühr erstatten müssen.
So müssen Fluggesellschaften ihren Kunden den komplett bezahlten Preis samt Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie von dieser Provision wussten. Mit dieser Auslegung der EU-Fluggastrechteverordnung werde ein hoher Schutz für Reisende gewährleistet, teilte der EuGH mit.
Klage aus Hamburg
Eine Familie aus Hamburg hatte vor dem dortigen Amtsgericht geklagt, die Ende November 2015 über das Online-Portal Opodo für 1.108,88 EUR Flüge gebucht hatte. Nachdem ihre Verbindung von der Hansestadt nach Faro (Portugal) gestrichen wurde, wollte die spanische Airline Vueling nur jenen Betrag zurückzahlen, den sie tatsächlich erhalten hatte - nicht aber die Gebühr in Höhe von 77 EUR, die Opodo als Vermittler kassiert hatte. Mit dem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass die komplette Erstattungssumme laut EU-Fluggastrechteverordnung auch die Vermittlungsgebühren an Dritte beinhaltet. Ob Vueling im vorliegenden Fall aber von der Provision wusste, war nicht Gegenstand der Verhandlung - das muss jetzt das Amtsgericht Hamburg prüfen.
(apa/red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.
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