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Schauinsland Reisen: Nur-Hotelbuchungen werden Einzelleistung
Ähnlich wie Thomas Cook, rudert nun auch Schauinsland Reisen in Bezug auf die "Gewillkürte Pauschalreise" zurück. So werden Nur-Hotel-Buchungen ab dem 1. September 2018 zur Einzelleistung, jedoch mit einer zusätzlichen freiwilligen Insolvenzversicherung.
Damit reagiert der Duisburger Reiseveranstalter auf die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Reiserichtlinie.
„Mit der Änderung möchten wir zum einen Klarheit schaffen, zum anderen unseren Reisebüros und Kunden selbstverständlich weiterhin „Urlaub in besten Händen“ bieten. Die zusätzliche Insolvenzversicherung für Nur-Hotelbuchungen ist für unsere Vertriebspartner ein wichtiges Verkaufsargument und schafft Sicherheit“, so Schauinsland Reisen Vertriebsleiter Detlef Schroer.
Ergänzend zum freiwilligen Insolvenzschutz enthalten Nur-Hotelbuchungen weiterhin die Betreuung durch eine örtliche Reiseleitung sowie den Zugang zum neuen Portal „mein-schauinsland“ mit umfassenden Reiseinformationen. (red)
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Autor/in:
Michaela Trpin
Redakteurin / Senior Editor
Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.