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E-Card im Ausland mit Ablaufdatum gültig

Im EU-Raum ist der Reisende mit der E-Card bzw. deren Rückseite, der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), prinzipiell geschützt. Zu beachten ist aber, ob diese auch wirklich gültig ist. Das Gültigkeitsdatum richte sich nach der Dauer der Versicherungszeit, teilte Volker Schörghofer vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger, in einer Pressekonferenz in Wien mit.

Die EKVK ist im EU-Ausland sowie in Norwegen und der Schweiz gültig. Die darauf befindlichen Daten sind optisch vom behandelnden Arzt zu lesen - es handelt sich bei der EKVK um "kein Österreich-Spezifikum", so Schörghofer, sondern um eine verpflichtende europäische Vereinbarung. Vor dem Reiseantritt sollte jedoch unbedingt das Ablaufdatum, das rechts unten auf der Karte abzulesen ist, überprüft werden. Je länger der Karteninhaber in der Vergangenheit versichert war, desto länger ist auch die EKVK gültig. Ist der Inhaber jedoch erst seit kurzem versichert, sind anstelle des Ablaufdatums nur einige Sterne abgedruckt. Das bedeutet, dass die EKVK nicht gültig ist. In diesem Fall muss beim Krankenversicherungsträger eine Bescheinigung als provisorischer Ersatz angefordert werden. Außerhalb des EU-Raumes muss weiterhin ein Auslandsbetreuungskrankenschein angefordert werden. (ag / red)

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Redakteur / Managing Editor

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