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Ruefa informiert über Pauschalreisegesetz

Am 1. Juli 2018 kommt das neue Pauschalreisegesetz zum ersten Mal zum Einsatz – mit zahlreichen Neuerungen für die Reisenden. Ruefa zeigt die Neuerungen auf und informiert, dass online individuell gebuchte Reisebausteine keine geschützte Pauschalreise ergeben.

„Es besteht schon jetzt Aufklärungsbedarf. Diesen Service bieten wir den Kunden. Noch wissen viele nicht, was sich für sie konkret verändert und worauf sie bei der Buchung schauen sollen. Das Gesetz gilt nur für Neubuchungen von Reisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht und danach angetreten werden", so Helga Freund, Geschäftsführerin von Ruefa.

Konkret sind vor allem drei Veränderungen für Kunden erfreulich, wenn sie im Reisebüro buchen:

  • Reiseangebote mit mehreren, individuellen Komponenten gelten jetzt als Pauschalreise – und bieten den entsprechenden Haftungsschutz.
  • Bei Insolvenzen ist das Kundengeld zusätzlich abgesichert und zwar auch bei getrennter Buchung von Flug, Hotel etc.
  • Reiseveranstalter und -büros müssen schon vor Vertragsabschluss mehr Information über die Vorgehensweise bei Problemen auf der Reise bieten.

Allerdings warnt Freund vor Onlinebuchungen.

„Das Pauschalreisegesetz umfasst keine Reisebausteine, die etwa online über Buchungsplattformen bei verschiedenen Anbietern individuell vom Kunden selbst zusammengestellt werden. Das ist den meisten im Moment noch gar nicht bewusst. Kommt es dann zu Problemen am Urlaubsort, folgt der zusätzliche Ärger, weil der Konsument gar nicht wie erwartet den Schutz des neuen Gesetzes genießt.“

Immerhin 35 Prozent der Österreicher buchen ihre Reise online, wie der aktuelle Ruefa Reisekompass zeigt. Für Kunden, die schon bisher bei Reisebüros wie Ruefa gebucht haben, verändert sich dagegen kaum etwas, da diese auch vorher schon einen ähnlichen Haftungsumfang bieten mussten (das betrifft etwa 29 Prozent der Buchungen).

Information werden für Konsumenten umfangreicher

Die zusätzlich zwingenden Informationspflichten, wie etwa Details zur Insolvenzabsicherung, bedeuten für die Kunden schon vor dem Abschluss umfangreichere Unterlagen.

„Unsere Aufgabe und unser Service im Reisebüro ist es, den Kunden diese bestmöglich aufzubereiten und mit ihnen gemeinsam final auf die Richtigkeit aller Daten zu prüfen“, so Freund.

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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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