Gelockerte Flüssigkeitsverordnung auf Flügen

Laut EU-Kommission wird die Flüssigkeitsverordnung auf Flügen ab Herbst gelockert.

Für Flugreisende, die von ausgewählten Flughäfen in Drittländern kommen und an einem EU-Flughafen umsteigen, sollen demnach Ausnahmeregelungen gelten. So könnten Umsteiger bald wieder ihre in Duty-Free-Shops im Ausland oder an Bord erworbenen Flüssigkeiten, wie Getränke und Parfüms, bei den Kontrollen innerhalb der EU behalten. Flüssigkeiten im Handgepäck könnten dann wieder unbeanstandet die Transferkontrollstellen passieren, sofern sie in einem versiegelten Duty-Free-Beutel mitgeführt werden. Bislang gilt, dass flüssige und gelartige Produkte im Handgepäck nur in Behältern mit bis 100 ml Fassungsvermögen in einem durchsichtigen Plastikbeutel, der maximal einen Liter fasst, mitgenommen werden dürfen. Die nun von der EU-Kommission beschlossene Novellierung der Verordnung wertet die Initiative „Luftverkehr für Deutschland“, eine Initiative der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Flughafen München GmbH, Fraport AG und der Deutschen Lufthansa AG, als sichtbaren Erfolg um eine Flüssigkeitsregelung "mit Augenmaß". (red)

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