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ÖVT: Reisebüro- und Reiseveranstalter-Tätigkeit bleibt reglementiert

Die Diskussion um die Aufhebung des reglementierten und geprüften Gewerbes und Änderung in ein freies Reisebürogewerbe, verfolgten die ÖVT-Mitglieder mit großer Sorge. Nun kann aufgeatmet werden.

Nachdem der ÖVT bereits vor Monaten bei diversen Politikern gegen eine Novelle der Gewerbeordnung/Reglementierung des Reisebürogewerbes protestiert hat, wurde in Zusammenarbeit mit der WKO vorige Woche nochmals ein Schreiben an über 30 Adressaten im Parlament und an diverse Minister versendet. Eine Aufhebung des Gewerbes hätte bedeutet, dass die derzeit strengen Zulassungs-bedingungen gelockert würden und somit ohne Nachweis der Fähigkeiten die Ausübung des Gewerbes möglich wäre.

In dem Schreiben hatte es geheißen: „Reiseunternehmen haben verschiedenste wichtige Verpflichtungen und Haftungen zu tragen und es ist daher unbedingt erforderlich und rechtlich klar zu stellen, dass Reiseunternehmen derartige Verpflichtungen haben, die nicht einfach ohne Fachkenntnisse und ohne entsprechende Ausbildung umgesetzt werden können.

Einige davon seien hier angeführt:

  • Duale Ausbildungssystem: wird die Lehrlingsausbildung hinfällig?
  • Wie wird die Margensteuer gehandhabt, die derzeit in Österreich vom Reisebüro und nicht vom Veranstalter abgeliefert wird?
  • Schutz-, Treue-, und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters/Reisebüros gegenüber Rechtsgütern und Reisenden
  • Beobachtungs-, Erkundigungs- und Informationspflichten speziell bei politischen Umständen, Gesundheitsrisiken, Naturkatastrophen und Kriminalitätsraten.
  • Verkehrssicherungspflicht: Auswahl der Leistungsträger und deren Personal und Sicherheit

Weiters bestehen bei Freigabe des Gewerbes folgende Gefahren:

  • Zunehmende Insolvenzen mangels Branchenkenntnissen: vermehrte Insolvenzen von Reiseveranstaltern /Reisebüros, für die in manchen Fällen die Republik Österreich aufgrund von Staatshaftung gerade stehen muss. Wir verweisen hier auch auf die gesetzliche Vorgabe, dass ein Reiseunternehmen Kundengelder absichern muss.
  • Konsumentenschutz - Beratungsqualität und Fachkenntnisse: die Gefahr steigt, dass Personen ein Reisebüro eröffnen, die solche Basisanforderungen an ein Reiseunternehmen nicht erfüllen.
  • Image des Tourismuslandes Österreich: damit das Tourismusland Österreich mit einem wesentlichen Anteil zum BIP auch weiterhin im internationalen Wettbewerb Bestand hat, benötigt man qualitativ hochwertige Betriebe, die unseren Gästen besten Service bieten.

Aus diesen und vielen weiteren Gründen halten die österreichischen Reiseunternehmen eine Freigabe des Gewerbes als höchst bedenklich, und auch VfGH-widrig. Besonders KMU`s (kleine und mittelständische Reiseunternehmen) werden dem Druck der Umsatzverteilung nicht standhalten, und damit verbunden gehen Arbeitsplätze verloren."

Nun konnte Fachverbandsobmann Felix König die gute Nachricht verkünden:

„Die Reisebüros wurden gestern im Parlament nicht freigegeben, die Ausübung der Reisebüro- und Reiseveranstalter-Tätigkeit bleibt also weiterhin reglementiert (Gewerbeordnung)“.

(red)


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Foto: Michaela Trpin

Autor/in:

Redakteurin / Senior Editor

Michaela Trpin hat Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Crossmediale Marketingkommunikation studiert und versteht es, ihre im Bachelor- und Masterstudium erlernten Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Ihre Leidenschaft fürs Schreiben und Reisen hat sie, als Teil der Redaktion, zum Beruf gemacht. Im Verlag betreut sie die Themen Karibik, Lateinamerika und Luxusreisen.





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