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Keine dritte Piste am FH Wien - kritische Stimmen mehren sich

Der Flughafen Wien möchte seit Jahren eine dritte Piste errichten, das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat dem umstrittenen Vorhaben nun vorerst einen Riegel vorgeschoben. Während Umweltorganisationen und Anrainer sich freuen, mehrt sich die Kritik aus der Wirtschaft.

Rechtlich ist nun nur mehr eine außerordentliche Revision des Flughafens Wien an den Verwaltungsgerichtshof möglich, um das Großprojekt doch noch durchzusetzen. Die dritte Start- und Landepiste sollte 3.680 m lang und 60 m breit werden und im Abstand von ca. 2.400 m parallel zur bestehenden ersten Piste am Flughafen Wien-Schwechat errichtet werden. Dafür hätte die Landesstraße B10 auf 7,5 km Länge verlegt werden. Durch die Trassenverlegung würde die Wegstrecke zwischen Schwechat und Schwadorf um ca. 1,7 km verlängert. Ökologische Bedenken überwiegen

„Insgesamt überwiegt das öffentliche Interesse, dass es in Österreich zu keinem weiteren markanten Anstieg an Treibhausgas-Emissionen durch Errichtung und Betrieb der dritten Piste kommt und Österreich seine national und international eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion der THG-Emissionen einhält gegenüber den verschiedensten öffentlichen Interessen, die für die Errichtung des Vorhabens sprechen“, heißt es in dem Erkenntnis des BVwG.

Wachsende Flugbewegungen

Der Flughafen argumentiert für die dritte Piste mit wachsenden Flugbewegungen. Nach der im Erkenntnis zitierten Verkehrsprognose liegt der Verkehrsbedarf in Wien im Jahr 2025 bei 37 Mio. Passagieren und 415.000 Flugbewegungen. Dies entspreche einem Wachstum gegenüber 2008 von 87% bei den Passagieren und 42% bei den Flugbewegungen. Ein Großteil des Passagierwachstums werde zwar durch eine steigende Flugzeuggröße beziehungsweise durch eine steigende Anzahl von Passagieren pro Flug erzielt. Dennoch seien die Steigerungen bei der Anzahl der Flugbewegungen so groß, dass im Jahr 2025 ein Kapazitätsbedarf von 100 planbaren Flugbewegungen pro Stunde bestünde. Dies sei mit dem bestehenden Pistensystem nicht leistbar. Zum Vergleich: 2016 wurden 23,4 Mio. Passagiere abgefertigt.

Kritische Stimmen

„Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis", teilte ein Airportsprecher auf APA-Anfrage mit. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen. Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich."

Deutlichere Worte findet Mario Rehulka, Präsident des Österreichischen Luftfahrtverbandes. Es sei völlig absurd mit welcher Einseitigkeit die Verwaltungsrichter ein Urteil zur Verhinderung des Pistenausbaus treffen.

„Trotz steigender Luftfahrtraten wird sich der CO2-Ausstoss in jenen vereinbarten Grenzen halten wie die Behörden – Österreichs Behörde mit eingeschlossen - auf globaler Basis festgestellt haben. Trotz größtmöglicher gegebener Flugsicherheit hat sich eine Verwaltungsbehörde nur oberflächlich mit den technologischen Entwicklungen beschäftigt. Und die ‚Abwägung öffentlicher Interessen’ ist eindeutig zu hinterfragen", erklärt Rehulka.

Von einer „bedauerlichen Entscheidung des BVwG“ spricht Walter Ruck, Präsident der Wiener Wirtschaftskammer. Für ihn sei sie aus standortpolitischer Sicht unverständlich. Eine dritte Piste in Schwechat sei ein wesentlicher standortpolitischer Faktor, der für die wirtschaftliche Zukunft der Stadt entscheidende Bedeutung habe. Die Wirtschaftskammer verstehe die Skepsis des BVwG, sie sei jedoch davon überzeugt, dass hier der Flughafen Wien seine Hausaufgaben gemacht hat.

„Wir stehen als Wirtschaft weiterhin voll hinter diesem Zukunftsprojekt, denn letztlich geht es um Wien, den Standort, Österreich und vor allem Arbeitsplätze. Der Flughafen-Vorstand hat weiterhin unsere volle Unterstützung", so Ruck.

(APA/red)


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Redakteur / Managing Editor

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