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BGH: Beratung über Entschädigung bei Flugverspätungen
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hält heute Donnerstag eine Beratung über mögliche Ansprüche von Flugreisenden auf Entschädigung im Fall von Verspätungen ab.
In Karlsruhe wollen zwei klagende Parteien eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft TUIfly erstreiten, weil ihre Urlaubsflüge auf die Balearen mehr als drei Stunden Verspätung hatten. Die beiden Vorinstanzen in Hannover hatten die Klage unter Hinweis auf die „außergewöhnlichen Umstände" abgewiesen, womit nach EU-Regelung kein Ausgleich verlangt werden kann. In einem der beiden Fälle war eine dreiköpfige Familie über drei Stunden auf dem Flughafen festgesessen, da die aus Griechenland kommende Maschine aufgrund eines Streiks Verspätung hatte. In der Verhandlung argumentierten die BGH-Anwälte der Kläger, dass die Gesellschaft für einen solchen Fall eine Ersatzmaschine hätte bereithalten müssen. Das beklagte Unternehmen TUIfly hätte dann die Folgen des Streiks beherrschen können. Für Fluggäste sei es unzumutbar, wenn eine Gesellschaft über 24 Flugzeuge verfüge, diese zur Gänze im Flugbetrieb einsetze und kein einziges Flugzeug als Reserve verfügbar sei. Der Anwalt von TUIfly argumentierte dagegen, dass eine zwingend verlangte Bereitstellung eines Reserveflugzeugs die Preise von Pauschalreisen drastisch erhöhen würde. Wenn sich das dann kein Reisender mehr leisten könne, „kann das auch nicht der Sinn des Verbraucherschutzes sein“. Die Bereithaltung von Ersatzmaschinen würde den Betrieb der Gesellschaft so sehr verteuern, dass dies wirtschaftlich nicht mehr tragbar wäre. Ein Urteil wird noch für den Nachmittag erwartet. (dpa)
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Autor/in:
Maria Hohenau
Freie Redakteurin / Senior Editor
Ist seit 1995 Mitglied des Redaktionsteams und genießt die sitzende Tätigkeit am Computer, die ihr den nötigen Ausgleich für ihre täglichen Hundespaziergänge und Qigong-Übungen verschafft.
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