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ÖRV kritisiert Urteil zu Flugzeiten

Auch der Österreichische Reisebüroverband (ÖRV) sieht – ebenso wie der Deutsche ReiseVerband (DRV) – das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Celle zum Thema „Bekanntgabe von Flugzeiten“ nicht im Sinne der Konsumenten.

„Sollte es in Österreich ein ähnliches Urteil geben und die Veranstalter dazu verpflichtet werden, die Flugzeiten verbindlich anzugeben, werden sie gar keine Zeiten mehr angeben“, so Mag. Christian Bruckmüller, Leitung Veranstalterausschuss ÖRV. Reisekataloge werden bereits mehr als ein Jahr im Voraus geplant und veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt gibt es in der Regel noch keine verbindlichen Flugzeiten. Daher geben die Reiseveranstalter auf den Reiseunterlagen voraussichtliche Abflugzeiten bekannt.

Diese langfristige Planung und das große Einkaufsvolumen von Flugkontingenten machen den Preis des Fluges im Rahmen einer Pauschalreise in der Regel günstiger, so dass der Kunde von attraktiven Reisepreisen profitiert. In den meisten Fällen ändern sich diese Abflugzeiten im Laufe des Jahres nicht oder nur geringfügig. „Um attraktive Preise anbieten zu können, müssen auch unerwartete Nachfrageschwankungen durch ein Optimieren der Flugpläne aufgefangen werden können. Das rechtlich erzwungene Festhalten an fixen Flugplänen ohne auf die veränderte Nachfrage eingehen zu können, wäre auch aus Sicht der Nachhaltigkeit schlecht“, so Bruckmüller. Der Österreichische Reisebüroverband legt klar, dass Flugzeitenänderungen bei Pauschalreisen in Ausnahmefällen nicht zu vermeiden sind. (red)


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Redakteur / Managing Editor

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